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Eine Kolonne kreuzt meinen Weg. Wie verhalte ich mich als Verkehrsteilnehmer?

Fünf blau lackierte Last­kraft­wagen – teils mit Anhänger – sorgten am Diens­tag­abend im Raum Weins­berg, Heil­bronn und Bretz­feld bei vielen Ver­kehrs­teil­nehmer für Unsi­cher­heit. Es waren Ein­satz­fahr­zeuge der Bun­des­an­stalt Tech­ni­sches Hilfs­werk (THW) unter­wegs. Das erste und letzte Fahr­zeug hatte das Blau­licht ein­ge­schaltet. An den Stoßstangen waren Flaggen auf­ge­setzt – unter­schied­liche Farben. Die Ein­satzkräfte des Orts­ver­bandes Weins­berg waren auf Kolon­nen­fahrt.
Doch was bedeutet dies für die anderen Ver­kehrs­teil­nehmer?

Viele Ver­kehrs­teil­nehmer - ob hinter einem Lenkrad oder auf dem Gehweg staunten nicht schlecht, sich als am Diens­tag­abend im Land­kreis unter­wegs waren: Helfer des THW-Orts­ver­bandes Weins­berg waren auf Übungs­fahrt. Das Beson­dere daran: Sie fuhren als Kolonne im geschlos­senen Ver­band. Für geschlos­sene Verbände gelten die für den gesamten Fahr­ver­kehr ein­heit­lich bestehenden Ver­kehrs­re­geln und Anord­nungen. Die Para­gra­phen 27 und 29 der Straßenver­kehrs­ord­nung und die Ver­wal­tungs­vor­schrift zur Straßenver­kehrs­ord­nung regeln die geschlos­senen
Verbände im Straßenver­kehr.

„Verbände müssen ers­tens ein­heit­lich gekenn­zeichnet und zwei­tens durch ihr Ver­kehrs­ver­halten als geschlos­sene Ein­heit wahr­nehmbar sein“, wissen die beiden Ver­bandsführer Niklas Schüpbach und Sebas­tian Scholl. Dazu zählen ver­schie­dene Anfor­de­rungen an die Fahrer der Ein­satz­fahr­zeuge. „Sie müssen zum Bei­spiel inner­orts dicht auf­ge­schlossen fahren, d. h., sie können und müssen so geringe Abstände ein­halten, dass sie die Sicher­heitsabstände gerade errei­chen oder nur geringfügig über­schreiten.“

Für die anderen Ver­kehrs­teil­nehmer muss natürlich ein Ver­band als sol­cher gekenn­zeichnet werden: Beim ersten und letzten Fahr­zeug ist das Blau­licht ein­ge­schaltet. Bei allen Fahr­zeugen bringen die Fahrer vor dem Fahr­an­tritt an den vor­deren Stoßstangen bezie­hungs­weise Kotflügeln blaue Flaggen an. Nur das letzte Fahr­zeug führt eine grüne Flagge mit sich. Diese Farben haben im Übrigen nichts mit dem THW zu tun. Auch Polizei, Feu­er­wehr, Sanitätsdienst und
Bun­des­wehr­ko­lonnen sind farb­lich so beflaggt. Niklas Schüpbach erwähnt Aus­nahmen: „Sollte einmal ein Fahr­zeug mit gelber oder roter Flagge auf­fallen, so sind dies Fahr­zeuge, die eine Panne haben bezie­hungs­weise von denen eine Gefahr (zum Bei­spiel aus­lau­fender Kraft­stoff) aus­geht.“

Zusätzlich infor­mierte der THW-Fach­mann Schüpbach über Sonder- und Wege­rechte von Ein­satz­fahr­zeugen, sowie allen recht­li­chen und orga­ni­sa­to­ri­schen Grund­lagen für eine Fahrt im Ver­band. Anschließend machten sich die Kraft­fahrer mit fünf Fahr­zeugen, dar­unter auch Lkw mit Anhänger, auf den Weg. Die beiden Aus­bilder ach­teten genau­es­tens darauf, dass die Beflag­gung an den Fahr­zeugen für einen Ver­band kor­rekt war. Nur so war ihr „Kolon­nen­vor­recht“ gegenüber allen anderen Ver­kehrs­teil­neh­mern wirksam geworden.

Doch was bedeutet dies jetzt für die anderen Ver­kehrs­teil­nehmer? „Ver­kehrs­recht­lich gilt die Kolonne als ein ein­ziges Fahr­zeug“, erklärt dazu Schüpbach und nennt als Bei­spiel: „Eine Kolonne darf also kom­plett bei Rot über die Ampel fahren, wenn das erste Fahr­zeug sie noch bei Grün geschafft hat. Auch im Kreis­ver­kehr, an Zebra­streifen und Kreu­zungen oder beim Reißver­schluss­ver­fahren gilt: Die Kolonne darf stets zusam­men­bleiben. Das heißt auch: Ein Unter­bre­chen der Kolonne durch ‚Rein­quet­schen‘ sollte ver­mieden werden.“

Auf einer Strecke von 60 Kilo­meter bewegte sich die Kolonne dann an diesem Abend fort. Nach dem Start in Weins­berg ging es über Heil­bronn und Unter­grup­pen­bach zur Auto­bahn und weiter Rich­tung Bretz­feld. Zwi­schen­durch wurden immer wieder Stopps ein­ge­legt, die dazu dienten, dass die Fahr­zeugführer gewech­selt werden konnten. „Die Fahr­weise ist völlig ungewöhnlich“, weiß Sebas­tian Scholl, der selbst schon viele Jahre Ein­satz­fahr­zeuge der Bun­des­an­stalt lenkt. So seien
etwa die Fahrer auf­grund der kurzen Distanz zum vor­aus­fah­renden Fahr­zeug beson­ders ange­spannt. „Des­halb sind solche prak­ti­schen Aus­bil­dungen unwahr­schein­lich wichtig“.

Aber auch den Ver­kehrs­teil­nehmer würden diese Aus­bil­dungs­fahrten in der Kolonne zugute kommen. „Wer noch nie einem Ver­band begegnet ist, der weiß im ersten Moment nicht, wie er sich ver­halten soll“, hatte Scholl schon öfters die Erfah­rung machen müssen. An diesem Abend jedoch lobt er das vor­bild­liche Ver­halten der anderen Ver­kehrs­teil­nehmer. Sie hatten alle richtig reagiert.

Trotzdem: In den ange­fah­renen Orten und in den sozialen Medien sorgte die Kolonne der THW-Fahr­zeuge kurz­zeitig für Ver­wir­rung. Viele stellten die Frage, was geschehen sei, weil die Ein­satz­fahr­zeuge mit Son­der­si­gnal unter­wegs waren. „Wir hoffen, dass sich dies schnell aufklärte und wir nicht allzu viele Men­schen ver­wirrten“, so die beiden Aus­bilder. Sie hatten die
Abend­stunden gewählt, da bekannt­lich zu dieser Zeit der Ver­kehr auf den Straßen etwas ruhiger sei und es nicht beab­sich­tigt war, zusätzliche Risiken her­vor­zu­rufen.