Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Neufassung der VwV Feuerwehrausbildung veröffentlicht

von Medienteam KFV Heilbronn

Die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg (VwV-Feuerwehrausbildung) vom 5. Februar 2018 ist im Gemeinsamen Amtsblatt Baden-Württemberg Nr. 2/2018 vom 1. März 2018 auf Seite 70 veröffentlicht worden. Die Verwaltungsvorschrift tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft und ersetzt die VwV-Feuerwehrausbildung vom 22. Dezember 2010 (GABl. 2011, S. 15).

Die Verwaltungsvorschrift gewährleistet die Einheitlichkeit der Ausbildung und damit die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehren. Sie beschreibt den Umfang, die Dauer und die Voraussetzungen der Lehrgänge
sowie die Zulassung der Teilnehmer und stellt die gegenseitige Anerkennung der Ausbildung zwischen den Bundesländern sicher. Daneben regelt sie die Anerkennung von Qualifikationen, die außerhalb der Feuerwehren erworben wurden, und legt die Kostenregelungen sowie die freiwilligen Leistungen des Landes bei der Ausbildung und die Zuständigkeiten in der Feuerwehrausbildung auf den Ausbildungsebenen Gemeinde, Landkreis und Land fest.

In die Überarbeitung eingeflossen sind Vorschläge, die im Rahmen der Verbandsanhörung eingegangen sind. Die Verwaltungsvorschrift wurde klarer strukturiert, an die aktuellen Rechtsgrundlagen und Vorgaben angepasst und die Anlagen auf das notwendige Minimum reduziert. Die Darstellung der Feuerwehrausbildung ist insgesamt deutlich transparenter.

Änderungen gab es insbesondere bei der Darstellung, bei der Bezeichnung von Lehrgängen, bei der Ausbilderausbildung und bei der Benotungs-Systematik. Für das Anmelde- und Nachrückverfahren wurde die Möglichkeit für ein transparentes und zielführendes Verfahren beschrieben. Verschiedene Lehrgänge, insbesondere für Ausbilder, wurden neu aufgenommen, ebenso Regelungen zur Akademie für Gefahrenabwehr.

Die Verwaltungsvorschrift eröffnet auch weiterhin die Möglichkeit, außerhalb des Laufbahnrechts an Laufbahnlehrgängen teilzunehmen. Entweder als feuerwehrtechnische Beschäftigte, die analog zu den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen ausgebildet werden, oder durch die Anerkennung von Qualifikationen, die bereits im Ehrenamt erworben wurden. Hierfür wurden die Zulassungsvoraussetzungen neu definiert. Bei gestiegener Flexibilität für die Teilnehmenden wird jetzt ein
mit den feuerwehrtechnischen Beamten vergleichbares Qualifikationsniveau erreicht.

Mit der Neufassung wurde eine gute Grundlage für eine qualitativ hochwertige und zukunftsfähige Ausbildung geschaffen.

Detaillierte Informationen zur Feuerwehrausbildung und zum Lehrgangsprogramm gibt es auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule im Internet unter: http://www.lfs-bw.de.

Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg