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Landesförderung für Feuerwehren auf Rekordniveau

von Medienteam KFV Heilbronn

„Das Land nimmt so viel Geld wie noch nie für die Feu­er­wehr in die Hand – alleine die Ein­nahmen aus der Feu­er­schutz­steuer, die 1:1 der Feu­er­wehr zu Gute kommen, steigen in 2018 erneut, auf 63 Mil­lionen Euro – das ist ein Plus von rund 30% seit 2011. Davon fließen in 2018 alleine 56 Mil­lionen Euro – und damit 10% mehr als noch in 2017 – direkt in die Gemein­de­feu­er­wehren, also in die kom­mu­nalen Kassen. Das ist die Grund­lage für unsere leis­tungsfähigen und starken Feu­er­wehren im Land. Damit das so bleibt, haben wir jetzt auch die Förder­richt­li­nien an die Feu­er­wehren überar­beitet und die künftigen Inves­ti­ti­ons­vor­haben für die Feu­er­wehren im Land auf eine sta­bile finan­zi­elle Grund­lage gestellt“, sagte der Stv. Minis­terpräsident und Innen­mi­nister Thomas Strobl heute (7. Januar 2018) in Stutt­gart.

Das Minis­te­rium für Inneres, Digi­ta­li­sie­rung und Migra­tion hat – in enger Abstim­mung mit den kom­mu­nalen Lan­des­verbänden und dem Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Baden-Württem­berg – die Ver­wal­tungs­vor­schrift über Zuwen­dungen für das Feu­er­wehr­wesen neu gefasst und zukunfts­fest gemacht. Zen­trale Punkte dabei waren die Erhöhung der Pau­schalförde­rung für den Nach­wuchs sowie die Erwei­te­rung des kom­mu­nalen Spiel­raums.

„Beson­ders wichtig ist die Nach­wuchsförde­rung der Feu­er­wehr. Die Mädchen und Jungen sind die Zukunft unseres funk­tio­nie­renden und bei­spiel­haften Feu­er­wehr­we­sens im Land. Rund 30.000 junge Men­schen enga­gieren sich in den Jugend­feu­er­wehren. Des­halb wird der jährliche Pau­schalförder­be­trag für die Angehörigen einer Jugend­feu­er­wehr von 35 auf 40 Euro pro Mit­glied erhöht“, so Innen­mi­nister Thomas Strobl. Auch die Angehörigen der Kin­der­gruppen in den Jugend­feu­er­wehren, die für die Nach­wuchs­ar­beit der Feu­er­wehren von großer Bedeu­tung sind, erhalten diese Förde­rung.

„Bei der Neu­fas­sung haben wir auch großen Wert darauf gelegt, den Kom­munen mehr Frei­raum zu geben. Das Land unterstützt die Gemein-den, achtet aber die kom­mu­nale Selbst­ver­wal­tung und ermöglicht dadurch dezen­trale Struk­turen. Künftig können die Kom­munen auch leichter Ein­spa­rungen im Bereich der Beschaf­fung erzielen – so haben wir zum Bei­spiel einen beson­deren Förder­an­reiz bei gemein­samen Beschaf­fungen von min­des­tens fünf glei­chen Fahr­zeugen eingeführt“, erklärte der Innen­mi­nister.

Ins­ge­samt wurde die Ver­wal­tungs­vor­schrift über Zuwen­dungen für das Feu­er­wehr­wesen neu struk­tu­riert und den aktu­ellen Gege­ben­heiten an-gepasst. Die Ver­wal­tungs­vor­schrift trat in der jet­zigen Fas­sung zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Quelle: Innen­mi­nis­te­rium Baden-Württem­berg