QR-Code zur Seite

Freiwillige Feuerwehr mit neuer Satzung

Bad Rappenauvon Ulrike Plapp-Schirmer, HSt

Einig­keit und Ver­trauen beim Thema Frei­wil­ligen Feu­er­wehr. Der Bad Rap­pen­auer Gemein­derat hat in einem Rutsch gleich vier Punkte ver­ab­schiedet: die Neu­fas­sung der Feu­er­wehr­sat­zung; den Erlass einer Kos­ten­sat­zung für die Inan­spruch­nahme der Feu­er­wehr; die Feu­er­wehr­entschädigungs­sat­zung für Ehren­amt­liche sowie die Neu­re­ge­lung der kom­mu­nalen Zuschüsse zur Kame­rad­schafts­pflege. Die Sat­zung wurde im Vor­griff auf die Fusion der Abtei­lungen Bon­feld, Fürfeld und Tresch­klingen neu gefasst.

Jugend

Künftig bekommt die Kame­rad­schafts­kasse der Jugend­feu­er­wehr einen Pau­schal­be­trag von 1000 Euro pro Jahr und nicht mehr, wie bisher, zwölf Euro pro jugend­li­chem Mit­glied. Das reichte nämlich nicht mehr aus, um alle Aktivitäten der Jugend­wehr zu finan­zieren.

Der Gemein­derat würdigte mit dieser Erhöhung die Arbeit, die in diesem Bereich geleistet wird: „Die Jugend­ar­beit ist wichtig“, sagte etwa CDU­Spre­cher Klaus Hocher.

Hoch­wasser

Dass Pflicht­auf­gaben der Feu­er­wehr - etwa bei echten Not­lagen wie Brand oder Unfall - für Bürger auch künftig kos­ten­frei sind, steht in Bad Rap­penau außer Frage. Doch ist das Aus­pumpen eines voll­ge­lau­fener Kel­lers eine Pflicht­auf­gabe? „Bei Teilen der Bevölke­rung wird die Feu­er­wehr immer mehr als Dienst­leister gesehen“, beklagte Felix Mann. Daher begrüßte es der Stadt­kom­man­dant, dass fortan klare Rege­lungen „auf der Grund­lage des BGB, nicht des Feu­er­wehr­ge­setzes“ gelten.

Ein Hoch­wasser wird zum Bei­spiel nicht als Not­lage ein­stuft, allen­falls, so Mann, „als unglückli­cher Umstand“ bei dem man gern helfe, der nor­ma­ler­weise aber kos­ten­pflichtig ist. Es liegt im Ermessen der Stadt, wenn, wie beim Hoch­wasser im Juni 2016 geschehen, die Kosten erlassen werden.