Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Fortsetzung der Schriftenreihe Regelungen zum Betriebshandbuch

von Medienteam KFV Heilbronn

Mit der Veröffentlichung von drei weiteren Beiträgen zur Ausstattung der Feuerwehren, des Katastrophenschutzes und der
Ausstattung mit ortsfesten Funkanlagen setzen wir die Schriftenreihe „Regelungen zum Betriebshandbuch“ des Digitalfunks BOS, wie im INFODIENST 8/2018 angekündigt, fort.

Im Teil „Ausstattung der Feuerwehren“ wird die mögliche Anzahl und Art von Digitalfunk-Endgeräten, die für Einsatzmittel und ortsfeste Führungseinrichtungen der Feuerwehren im Zuge der Umstellung vorgesehen sind, beschrieben.
Im Beitrag „Ausstattung Katastrophenschutz“ sind die möglichen DigitalfunkAusstattungen für den Katastrophenschutz dargestellt und zusammengefasst.

Für die Ausstattung mit ortsfesten Funkanlagen gelten im Digitalfunk BOS besondere Vorgaben zum Verfahrensablauf. Diese sind im Beitrag „Ortsfeste Funkanlagen – Technische Hinweise und Anmeldeverfahren“ beschrieben.

Diese aktuellen Beiträge werden ebenso wie die bereits veröffentlichten Schriften in den nutzerspezifischen Teil des Betriebshandbuchs Digitalfunk Baden-Württemberg aufgenommen und sind bei der Teilnahme am Digitalfunk BOS verbindlich zu beachten.

Wie die beiden vorangegangenen Beiträge „Zusammenfassende Grundlagen zur Einführung des Digitalfunks BOS“ und „Beantragung von BOS-Sicherheitskarten bei Feuerwehr und Katastrophenschutz“ können die drei neuen Beiträge unter folgendem Link auf den Seiten der Landesfeuerwehr-schule Baden-Württemberg heruntergeladen werden:
https://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Digitalfunk-Funk/Seiten/Digitalfunk.aspx

Quelle: Innenminiserium Baden-Württemberg