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eCall - Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr

von Medienteam KFV Heilbronn

Pflicht­aus­stat­tung für neu typ­ge­neh­migte Pkw-Typen

Seit dem 31. März 2018 ist das Not­ruf­system eCall Pflicht­aus­stat­tung für alle neu typ­zu­ge­las­senen Pkw-Typen und leichten Nutz­fahr­zeuge. Wenn­gleich es noch Jahre dauern wird, bis alle Pkw damit ausgerüstet sein werden, hat sich damit die Sicher­heit im Straßenver­kehr weiter erhöht.

Mit dem eCall-System werden die Inte­grierten Leit­stellen bei schweren Unfällen auto­ma­tisch über den Ein­satz infor­miert. Man erwartet durch diese europäische Rege­lung, dass damit die Ein­satzkräfte schneller vor Ort sind und wert­volle Zeit gewinnen. Die Leit­stellen in Baden-Württem­berg sind mit der not­wen­digen Technik ausgerüstet und können die ein­ge­henden Not­rufe sowie den Daten­satz emp­fangen und bear­beiten. Allen Betei­ligten an dieser Stelle herz­li­chen Dank für die termin-
gerechte Umset­zung.

Ab 31. März 2018 muss nun euro­pa­weit das Not­ruf­system eCall in alle neu typ­ge­neh­migten Modelle von Pkw und leichten Nutz­fahr­zeugen ein­ge­baut werden. Der Fahr­zeug­halter kann wählen, ob der Notruf an die europäische Not­ruf­nummer 112 oder an eine Zen­trale eines Dritt­an­bie­ters, zum Bei­spiel des Pkw-Her­stel­lers, über­mit­telt werden soll. Fällt die Wahl auf die 112, wird über das System auto­ma­tisch der Notruf 112 gewählt, sobald Sen­soren im Auto einen schweren Zusam­menstoß regis­trieren. Das System stellt auto­ma­tisch eine Tele­fon­ver­bin­dung zur Inte­grierten Leit­stelle oder zur Zen­trale des Dritt­an­bie­ters her und über­mit­telt Daten zum Unfall, zum Bei­spiel den Standort des Fahr­zeugs, die Fahrt­rich­tung – wichtig zum Bei­spiel bei Unfällen auf Auto­bahnen – oder die Antriebsart des Fahr­zeugs. Nach der Datenüber­mitt­lung besteht eine direkte Sprach­ver­bin­dung zwi­schen den Fahr­zeug­insassen und der Leit­stelle bezie­hungs­weise der Zen­trale des Dritt­an­bie­ters. Aber auch wenn auf­grund von schweren Ver­let­zungen keine Sprach­ver­bin­dung zu den Insassen her­ge­stellt werden kann, wird über die auto­ma­ti­sche Datenüber­mitt­lung schnell für Hilfe gesorgt. Mit einem Knopf im Auto kann ein eCall auch manuell ausgelöst werden, etwa von Zeugen eines Unfalls oder bei einem drin­genden medi­zi­ni­schen Not­fall.

Info:
Da solche Sys­teme auch infolge tech­ni­scher Fehl­funk­tionen Fehl­alarme auslösen oder wegen vor­werfbar unter­las­sener Rückmel­dung über die auto­ma­tisch her­ge­stellte Sprech­ver­bin­dung Fehl­einsätze ver­ur­sa­chen können, wurde bei der Ände­rung des Feu­er­wehr­ge­setzes vom 17.12.2015 eine Kos­ten­re­ge­lung analog der Rege­lung bei Brand­mel­de­an­lagen eingeführt. In § 34 Absatz 1 des Feu­er­wehr­ge­setzes wurde als Punkt 7 ein neuer Kos­ten­er­satz­tat­be­stand eingeführt. Dort heißt es:

„Die Träger der Gemein­de­feu­er­wehr ver­langen Kos­ten­er­satz

vom Fahr­zeug­halter, wenn der Ein­satz durch einen Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraft­fahr­zeug instal­liertes System zum Absetzen eines auto­ma­ti­schen Not­rufs oder zur auto­ma­ti­schen Übert­ra­gung einer Not­fall­mel­dung an eine ständig besetzte Stelle ein­ge­gangen ist, ohne dass ein Scha­dens­er­eignis im Sinne von § 2 Absatz 1 vorlag.“

Quelle: Innen­mi­nis­te­rium Baden-Württem­berg