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Damit die Hilfe nicht zu spät kommt

von Valerie Blass, HSt

Wer in Deutsch­land einen Not­fall erleidet, will sich darauf ver­lassen, dass die Alarm­kette vom Anruf in der Leit­stelle bis zur Ein­lie­fe­rung ins Kran­ken­haus funk­tio­niert. „Jedes Teil der Ret­tungs­kette muss leis­tungsfähig sein, und die Abläufe müssen optimal inein­ander greifen“, sagte Innen­mi­nister Rein­hold Gall, als Ende 2015 die neue Fas­sung des Ret­tungs­dienst­ge­setzes vom Landtag ver­ab­schiedet wurde. Wich­tige Neue­rungen und deren Umset­zung am Bei­spiel des Stadt- und Land­kreises Heil­bronn:

Hilfs­fristen: Die Ret­tungs­dienste vor Ort müssen so kon­zi­piert werden, dass die Hilfs­fristen auch ein­ge­halten werden. „Im boden­ge­bun­denen Ret­tungs­dienst“, so heißt es im Gesetz, „ist bei der Not­fall­ret­tung die Zeit vom Ein­gang der Not­fall­mel­dung bis zum Ein­treffen der Hilfe am Not­fallort maßgebend.“ Diese Hilfs­frist soll „aus not­fall­me­di­zi­ni­schen Gründen möglichst nicht mehr als 10, höchs­tens 15 Minuten betragen“. In 95 Pro­zent aller Fälle solle diese Frist ein­ge­halten werden.

Das hat in Heil­bronn in den ver­gan­genen Jahren nicht funk­tio­niert. Mit rund 90 Pro­zent (Ret­tungs­wagen, RTW) und 88 Pro­zent (Not­arzt) lag die Region 2014 deut­lich unter den gefor­derten Werten. Grund dafür sind vor allem die stark gestie­genen Ein­satz­zahlen. Rückte der RTW im Jahr 2010 noch 30 000 mal aus, waren es im Jahr 2015 bereits 38 500 Einsätze, der Not­arzt wurde 12 000 mal alar­miert, im Ver­gleich zu 8700 im Jahr 2010.

Des­halb hat der Bereichs­aus­schuss, zusam­men­ge­setzt aus Ver­tre­tern von Ret­tungs­diensten und Kran­ken­kassen, die Struk­turen von externen Gut­ach­tern überprüfen lassen und im Sommer 2015 mit einer Überar­bei­tung begonnen. Zwei neue Ret­tungs­wa­chen in Hork­heim und Bad Wimpfen sind seitdem ent­standen. Fünf neue bezie­hungs­weise umge­wid­mete RTW und zwei wei­tere Not­arzt­wagen sind im Ein­satz, die teil­weise rund um die Uhr, teil­weise im Tag­dienst abrufbar sind. 30 zusätzliche Ret­tungskräfte waren vor­ge­sehen, 31 sind nach Aus­kunft von Ret­tungs­dienst­leiter Markus Stahl ein­ge­stellt worden. Außer den Hilfs­diensten Deut­sches Rotes Kreuz (DRK) und Arbeiter-Sama­riter-Bund (ASB) sind nun auch die Johan­niter-Unfall­hilfe (JUH) und der Mal­teser Hilfs­dienst (MHD) in die Struk­turen ein­ge­bunden. Wei­tere Details sind der Karte zu ent­nehmen. Kos­ten­punkt für die gesamte Umstruk­tu­rie­rung: bis zu zwei Mil­lionen Euro pro Jahr. Im zweiten Halb­jahr 2016 sollen die neu geschaf­fenen Struk­turen überprüft und bei Bedarf wei­tere Verände­rungen vor­ge­nommen werden, sagt DRK-Geschäftsführer Ludwig Land­zettel. „Momentan gehen wir mit großer Wahr­schein­lich­keit davon aus, dass wir das 2016 in den Griff bekommen werden.“

Qua­li­fi­zie­rung: Die Beset­zung der Ret­tungs­wagen ist im Ret­tungs­dienst­ge­setz eben­falls neu gere­gelt worden. Bis 2020 können RTW mit einem Not­fall­sanitäter oder einem Ret­tungs­as­sis­tenten besetzt sein, ab 2021 nur noch mit den höher qua­li­fi­zierten Not­fall­sanitätern, die auch Auf­gaben von Ärzten über­nehmen dürfen zum Bei­spiel Schmerz­mittel ver­ab­rei­chen. Man sei dabei, das Per­sonal zu qua­li­fi­zieren, heißt es dazu.

Auf­sicht: Die Rechts­auf­sicht der Stadt- und Land­kreise ist gestärkt worden. Die Bereichs­ausschüsse müssen den Kreisen Bericht erstatten. Wenn man dort meint, es läuft nicht ordent­lich im Ret­tungs­dienst, sollen die Kreise tätig werden und die erfor­der­li­chen Anord­nungen treffen.

Ehren­amt­liche: Ein Helfer-vor-Ort-System ist im Gesetz ver­an­kert, in dem qua­li­fi­zierten Ehren­amt­li­chen etwa bei einem Herz-Kreis­lauf-Still­stand größere Bedeu­tung zukommt. Die Experten vom DRK loben es. Der RTW sei im Schnitt in zehn Minuten vor Ort, der Ehren­amt­liche schon in fünf. „Das hilft“, sagt Land­zettel. Gerade in abge­le­genen Kom­munen auf dem Land. Beson­ders bei Reani­ma­tionen sei Zeit enorm wert­voll.