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Ziel erreicht: Über eintausend Jugendfeuerwehrangehörige im Stadt- und Landkreis Heilbronn

von Andreas Rudlof

"Um Ziele errei­chen zu können, muss man sich selbst erst welche setzen." Getreu diesem Motto war im Januar 1999 ein gemein­samer Aufruf von Kreis­brand­meister Hans-Wil­helm Hans­mann und Kreis­ju­gend­feu­er­wehr­wart Wolf­gang Hagner an die Städte und Gemeinden bzw. deren Feu­er­wehren im Land­kreis Heil­bronn erfolgt, mit wel­chem die "Jugend­feu­er­wehr-Initia­tive 1000/2000" aus­ge­rufen wurde.

Ziel der Initia­tive war zum einen, bis zum Jah­res­ende des "Mill­en­nium-Jahres" die "magi­sche Grenze" von 1.000 Mit­glie­dern bei den Jugend­feu­er­wehren im Stadt- und Land­kreis Heil­bronn errei­chen bzw. zu über­schreiten.

Zum anderen sollten die bis dahin 16 Gemeinden und deren Frei­wil­ligen Feu­er­wehren, welche bis dato noch keine Jugend­feu­er­wehr unter­hielten, zur Gründung einer Jugend­or­ga­ni­sa­tion inner­halb ihrer Gemein­de­feu­er­wehr bewegt werden.

Wenn nun auch der Zeit­rahmen nicht exakt ein­ge­halten werden konnte, ist es den beiden Initia­toren der Jugend­feu­er­wehr-Initia­tive immerhin gelungen, zum 31.12.2001 die "magi­sche Zahl" 1.000 zu über­schreiten. Denn zum Ende des Jahres 2001 zählten die Jugend­feu­er­wehren im Stadt- und Land­kreis Heil­bronn ins­ge­samt 1.005 Mit­glieder. Ziel erfüllt - Aktion beendet, könnte man meinen. Dem ist jedoch bei weitem nicht so!

Auch wenn Kreis­ju­gend­feu­er­wehr­wart Wolf­gang Hagner und Kreis­brand­meister Hans-Wil­helm Hans­mann froh über diese stolze Bilanz und die Errei­chung des "ersten Zieles" sein können, bleibt den­noch genug zu tun. Gilt es schließlich, die Zahl der Jugend­feu­er­wehr­angehörigen zu sichern und noch weiter aus­zu­bauen. Doch darin sehen beide kein Pro­blem, da im Land­kreis noch genügend Res­sourcen vor­handen sind.

Denn das zweite Ziel, alle im Jahre 1999 noch ver­blie­benen 16 Land­kreis­ge­meinden ohne eigene Jugend­feu­er­wehr zur Gründung einer Jugend­feu­er­wehr­ab­tei­lung zu bewegen, gilt es noch abzu­schließen bzw. zu errei­chen.

Immerhin sind von den 16 Kom­munen noch neun übrig. Davon haben zwi­schen­zeit­lich schon zwei signa­li­siert, im Jahr 2002 auf das "Pferd" auf­springen zu wollen, sodass noch sieben Land­kreis­ge­meinden übrig bleiben, bei denen noch massiv Über­zeu­gungs­ar­beit zur Gründung einer Jugend­feu­er­wehr inner­halb ihrer Frei­wil­ligen Feu­er­wehr zu leisten ist. Doch Kreis­brand­meister Hans-Wil­helm Hans­mann und Kreis­ju­gend­feu­er­wehr­wart Wolf­gang Hagner sind zuver­sicht­lich, dass sie es schaffen werden, die jetzt noch ver­blie­benen "weißen Fle­cken" auf der Land­kreis­karte über kurz oder lang ver­schwinden zu lassen und damit die Mit­glie­der­zahl bei den Jugend­feu­er­wehren gleich­zeitig weiter aus­bauen zu können. Schließlich möchte man sich den inzwi­schen erreichten ersten Platz im Regie­rungs­be­zirk Stutt­gart - die Jugend­feu­er­wehren des Stadt- und Land­kreises Heil­bronn stellen hier mit 1.005 Angehörigen (dar­unter 148 Mädchen) die größte Jugend­feu­er­wehr­or­ga­ni­sa­tion - auch wei­terhin sichern und die Posi­tion des Spit­zen­rei­ters behalten.

Die im Land­kreis Heil­bronn bekannte, älteste Jugend­feu­er­wehr wurde im Jahre 1961 in Neckar­sulm aus der Taufe gehoben. Ende 1991 - also 30 Jahre später - waren erst 11 Jugend­feu­er­wehren auf Gemein­de­ebene im Land­kreis Heil­bronn ein­ge­richtet. Knapp 200 Jugend­liche waren zu diesem Zeit­punkt Mit­glied und wurden an die Auf­gaben der Feu­er­wehr her­angeführt. Hierbei waren und sind neben reinen feu­er­wehr­tech­ni­schen Aus­bil­dungs­in­halten auch Spiel, Sport oder Aktivitäten im Umwelt­schutz fester Bestand­teil der Jugend­feu­er­wehr­ar­beit.Ab 1992 war dann der Auf­schwung bei den Jugend­feu­er­wehren nicht mehr auf­zu­halten. Auf Land­kreis­ebene waren bis Ende 1998 ins­ge­samt 30 Jugend­feu­er­wehren regis­triert. Hinzu kam noch die Jugend­feu­er­wehr der Stadt Heil­bronn im Rahmen des Zusam­men­schlusses von Stadt und Land­kreis Heil­bronn im Kreis­feu­er­wehr­ver­band Heil­bronn. Immerhin waren bis dato 703 Jugend­liche - dar­unter 81 Mädchen - Angehörige der Jugend­feu­er­wehren im Alter zwi­schen 10 und 17 Jahren.

So legitim die Sorge um den Nach­wuchs für jede Mit­glie­der­or­ga­ni­sa­tion ist, für die Jugend­or­ga­ni­sa­tion der Feu­er­wehren genügt es nicht, die Jugend­li­chen aus­schließlich für deren Belange her­an­zu­bilden. Einmal gehen deren Auf­gaben und Ziele in der Regel über das Verständnis- und Leis­tungs­vermögen der jungen Men­schen hinaus. Zum anderen genügt eine derart ein­sei­tige Aus­rich­tung nicht den Wünschen und Bedürfnissen der Jugend­li­chen.Die Jugend­feu­er­wehr ist nach ihrem eigenen Selbst­verständnis zum einen eine Jugend­gruppe mit einer belie­bigen Anzahl von Mit­glie­dern und einer selbstgewählten Führungs­spitze, dem Jugend­grup­pen­leiter. Er ist für die jugend­pfle­ge­ri­sche Arbeit in der Jugend­feu­er­wehr ver­ant­wort­lich. Zum anderen besteht sie aus einer oder meh­reren Löschgruppen mit der fest­ge­legten Zahl von Mit­glie­dern und einem vom Leiter der Feu­er­wehr bestellten Jugend­feu­er­wehr­wart, der für die feu­er­wehr­tech­ni­sche Aus­bil­dung der Jugend­feu­er­wehr ver­ant­wort­lich ist und der zugleich Auf­gaben der Betreuung, Bera­tung und Auf­sicht über­nimmt.

Die Jugend­feu­er­wehr bereibt also als ein Teil der Frei­wil­ligen Feu­er­wehr Feu­er­wehr­aus­bil­dung in der Form der Löschgruppe und als Hort der Jugend­pflege freie Jugend­ar­beit in der Form der Jugend­gruppe. Dieser orga­ni­sa­to­ri­sche Aufbau ist die wesent­liche Vor­aus­set­zung zur Erfüllung beider Ziele der Jugend­feu­er­wehr: Nach­wuchs für die Frei­wil­lige Feu­er­wehr her­an­zu­ziehen und zugleich jugend­po­li­ti­sche Bil­dungs­ar­beit an den Jugend­li­chen zu leisten.

Immerhin sind die Jugend­feu­er­wehr­ab­tei­lungen in den ein­zelnen Gemein­de­feu­er­wehren seit Jahren mit über 70 Pro­zent der wich­tigste "Nach­wuchs­lie­fe­rant", damit die aktiven Feu­er­wehr­ab­tei­lungen auch in Zukunft dem Schutzbedürfnis der Bevölke­rung mit einer aus­rei­chenden und adäquaten Per­so­nal­aus­stat­tung ent­spre­chend Rech­nung tragen können.