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Welche Wehren helfen künftig auf der Autobahn?

von Reto Bosch, HSt

Vier Feu­er­wehren teilen sich zur­zeit im Land­kreis Heil­bronn die Arbeit auf den Auto­bahnen. Künftig soll sich dieser Kreis erwei­tern. An den neuen Alarmplänen wird gear­beitet. Ein zum Teil kon­tro­vers dis­ku­tiertes Thema.

Die „Hin­weise zur Leis­tungsfähig­keit einer Gemein­de­feu­er­wehr“ werden Schritt für Schritt umge­setzt. Sie regeln, in wel­chen Fristen Hilfe vor Ort sein muss. Kreis­brand­meister Hans-Wil­helm Hans­mann macht klar, dass die Leis­tungs­hin­weise auch für die Auto­bahn gelten und die Alarmpläne des­halb überar­beitet würden.

Der­zeit kümmern sich die Wehren aus Heil­bronn, Weins­berg, Möckmühl und Neckar­sulm um die beiden Auto­bahnen im Kreis­ge­biet - obwohl laut Geset­zes­lage jede Kom­mune für ihre eigene Mar­kung zuständig ist.

Aber nicht jede Gemeinde verfügt über aus­rei­chendes Gerät und eine Zufahrt zur Auto­bahn. Des­wegen die bis­he­rige Auf­ga­ben­ver­tei­lung. Vor­ge­sehen ist, dass wei­tere Feu­er­wehren zu Auto­bahn­einsätzen ausrücken sollen, weil sie schneller vor Ort sein können als die Kol­legen.

Diese Pläne werden seit einiger Zeit, manchmal kon­tro­vers, dis­ku­tiert. Für Kreis­brand­meister Hans­mann ist die Sache klar. Fach­lich sei es kein Unter­schied, ob die Wehren zu Unfällen auf der Auto­bahn oder auf der Land­straße ausrücken. Das Argu­ment, Einsätze auf der Auto­bahn seien gefährli­cher, stimme nicht, meint Hans­mann.

Für nicht stich­haltig hält der Kreis­brand­meister den Gedanken, dass die psy­chi­sche Belas­tung für die Aktiven auf der Fern­straße größer sei. Ver­let­zungen auf Land­straßen seien min­des­tens genauso schlimm. „ Ent­schei­dend ist doch: In wel­cher Hilfs­frist komme ich auf die Auto­bahn? “

Welche zusätzli­chen Feu­er­wehren künftig solche Einsätze fahren sollen, will Hans­mann mit Ver­weis auf die lau­fenden Gespräche nicht sagen. Neu­en­stadt und Bad Rap­penau dürften aber sicher dabei sein. Laut Her­mann Jochim, stell­ver­tre­tender Vor­sit­zender des Kreis­feu­er­wehr­ver­bands, wollen aber noch wei­tere Wehren auf die Auto­bahn.

Jochim ist auch Kom­man­dant der Neckar­sulmer Feu­er­wehr, die heute schon zu Auto­bahn­einsätzen ausrückt. Gibt es Unter­schiede zu anderen Unfällen? Jochim, der die Neu­re­ge­lung grundsätzlich befürwortet, bejaht. Unfälle auf Fern­straßen seien oft größer, schweres Gerät sei des­halb not­wendig. Nach Mei­nung Jochims können nur aus­rei­chend aus­ge­stat­tete Wehren auf die Auto­bahn ausrücken.

Und: Man dürfe die Grund­si­che­rung nicht ver­gessen. „Was pas­siert, wenn das ein­zige Wasser führende Fahr­zeug einer Feu­er­wehr auf der Auto­bahn löscht und es gleich­zeitig im Ort brennt?“ Im Gegen­satz zu Kreis­brand­meister Hans­mann hält Jochim Auto­bahn-Einsätze durchaus für gefährli­cher. Oft fließe der Ver­kehr weiter. „Größte Vor­sicht ist geboten.“ Bei­spiel: Im ver­gan­genen Jahr ist ein Auto auf den Neckar­sulmer Ein­satz­leit­wagen geprallt.

Wichtig sei, dass die Aktiven Erfah­rung mit sol­chen Einsätzen haben. Kreis­brand­meister Hans­mann: Die Ein­satzkräfte, die heute auf den Auto­bahnen ein­ge­setzt werden, hätten auch einmal Erfah­rungen gesam­melt. Zudem müsse ja nicht jeder Aktive mit ausrücken.

Die Leute könnten ent­spre­chend ihrer Qua­li­fi­ka­tion ausgewählt werden. Neben dem eigent­li­chen Alarm­plan ist ein wei­terer Punkt zu klären. Im Moment bezahlt das Land solche Auto­bahn­einsätze als Über­land­hilfe.

Doch damit ist ab dem 1. Januar 2004 Schluss. Dann tritt die neue Zuwen­dungs­richt­linie in Kraft. Folge: Die Kom­munen müssen einen Modus finden, wie sie solche Hil­fe­leis­tungen künftig unter­ein­ander abrechnen. Noch suchen die Kom­munen nach ver­trag­li­chen Rege­lungen.

Nach Aus­kunft des Gemein­de­tags Baden-Württem­berg wird bis Jah­res­ende ein Mus­ter­ver­trag erar­beitet. Nach den Som­mer­fe­rien beschäftigten sich die zuständigen Gre­mien mit diesem Thema.