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Überlastungen nach dem Einsatz vermeiden - Empfehlungen zu Erholungs- und Ruhezeiten

von DFV Pressedienst

09.09.2003, Berlin - Stress, Hitze, körper­liche Höchst­leis­tungen und psy­chi­scher Druck: Feu­er­wehr­leute müssen im Ein­satz immer wieder große Belas­tungen aus­halten. Die mehr als eine Mil­lion Angehörigen der Frei­wil­ligen Feu­er­wehren in Deutsch­land sind oft sogar dop­pelt belastet - wenn sie nach einem anstren­genden Ein­satz wieder ihrem eigent­li­chen Beruf nach­gehen müssen. Der Deut­sche Feu­er­wehr­ver­band (DFV) hat jetzt in enger Abstim­mung mit Ländern und Kom­munen Emp­feh­lungen her­aus­ge­geben, die den Ein­satz­lei­tern Richt­werte für Erho­lungs- und Ruhe­zeiten der Feu­er­wehr­frauen und -männer an die Hand geben sollen.

„Wenn Feu­er­wehr­angehörige an einer Ein­satz­stelle drin­gend gebraucht werden, dann haben sie auch Anspruch auf volle Fürsorge. Es wäre unver­ant­wort­lich, wenn jemand bei­spiels­weise aus Übermüdung einen Unfall erleidet, weil er die ganze Nacht lang anderen geholfen hat“, sagt DFV-Präsident Hans-Peter Kröger. Der Ein­satz­leiter befinde sich aber bei seiner Ent­schei­dung stets in einem Span­nungs­feld. Kröger: „Er muss auch vernünftig die Inter­es­sen­lagen der Arbeit­geber abwägen, die ihre Mit­ar­beiter im Unter­nehmen brau­chen, und der Kom­munen, die als Träger der Feu­er­wehren andern­falls ver­pflichtet sind, den Betrieben Lohn­kosten für nicht anwe­sende Mit­glieder der Frei­wil­ligen Feu­er­wehr zu ersetzen. Diese Abwägung muss sehr ernst genommen werden.“

Der Fach­aus­schuss Sozi­al­wesen des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes hat des­halb eine Emp­feh­lung erar­beitet, die vor allem zwei Kern­aus­sagen beinhaltet. DFV-Fach­aus­schuss­vor­sit­zender Michael Rig­gert: „Ers­tens: Nach Einsätzen in den Nacht­stunden sollte sich die Ruhe­zeit an der Dauer der geop­ferten Nacht­ruhe ori­en­tieren. Zwei­tens: Wenn aus­rei­chend Reser­vekräfte zur Verfügung stehen und ein Feu­er­wehr­angehöriger auf­grund seines Berufes eine aus­rei­chende Min­destru­he­zeit vor Dienst­be­ginn benötigt, so sollte für ihn der Ein­satz vor­zeitig für beendet erklärt werden. Damit haben wir eine Rege­lung mit Augenmaß getroffen, die in diesen Punkten auch mit dem Aus­schuss für Feu­er­wehr­an­ge­le­gen­heiten, Kata­stro­phen­schutz und zivile Ver­tei­di­gung der Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz abge­stimmt ist.“

Darüber hin­aus­ge­hend enthält das DFV-Papier Hin­weise zu spe­zi­ellen Tätig­keiten, nämlich dem Ein­satz unter Atem­schutz, in Hit­ze­schutz- und in Che­mi­ka­li­en­schutzanzügen. DFV-Präsident Kröger hofft, dass die Emp­feh­lungen mehr Klar­heit für die Ein­satz­leiter schaffen: „Wir wollen ihnen über­schau­bare Regeln an die Hand geben, die es ihnen erleich­tern, im Ein­satz auch ihrer sozialen Ver­ant­wor­tung und Fürsor­ge­pflicht gerecht zu werden.“

Quelle: www.dfv.org

Ergänzung KFV-Heil­bronn:
Die Emp­feh­lung des DFV - Erho­lungs- bzw. Ruhe­zeiten für Ein­satzkräfte der Frei­wil­ligen Feu­er­wehren nach Einsätzen (PDF-Datei zum Down­load) finden Sie als PDF-Datei auf der KFV-Seite: Ver­band / Nach­richten