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Stratthaus stellt Grobkonzept für Finanzausgleich vor

Land­kreise und Kom­munen werden vom Land einen ange­mes­senen Aus­gleich für übert­ra­gene Auf­gaben erhalten

Die Lan­des­re­gie­rung hat sich zum Ziel gesetzt, die Ver­wal­tungs­struktur des Landes Baden-Württem­berg umfas­send zu ver­schlanken und zu refor­mieren. Durch das neue Ver­wal­tungs­re­form­mo­dell werden Auf­gaben und Per­sonal des Landes in die unteren Ver­wal­tungsbehörden ein­ge­glie­dert. "Dafür werden die Land­kreise und Kom­munen einen ange­mes­senen finan­zi­ellen Aus­gleich bekommen, der ihnen auch ver­fas­sungs­recht­lich garan­tiert ist. Gleich­zeitig wollen wir durch die Reform errei­chen, dass wir noch effi­zi­enter arbeiten können. Das bedeutet in letzter Kon­se­quenz Ein­spa­rungen bei Sach- und Per­so­nal­aus­gaben auf allen Ebenen. Wir ziehen bei der Neu­or­ga­ni­sa­tion der Ver­wal­tung mit den Land­kreisen und Kom­munen an einem Strang. Wir müssen noch schlagkräftiger und kostengünstiger werden." Dies erklärte Finanz­mi­nister Ger­hard Stratt­haus am Montag (7. Juli 2003) vor der Presse.

Der finan­zi­elle Aus­gleich zwi­schen Land und Kom­munen solle nach einem pau­schalen Zuwei­sungs­ver­fahren aus­ge­staltet werden, so Stratt­haus. Hierzu ermittle das Land zunächst die Kosten für die zu übert­ra­genden Auf­gaben. Dieser Gesamt­be­trag der Kosten werde in den Kom­mu­nalen Finanz­aus­gleich ein­ge­stellt. Die Auf­tei­lung des jährli­chen Gesamt­be­trags auf die ein­zelnen Stadt- und Land­kreise erfolge dann nach dem im Finanz­aus­gleichs­ge­setz fest­ge­legten Ver­tei­lungs­schlüssel. Dieser basiere auf dem für die ein­zelnen Kreise ermit­telten künftigen Auf­wand zum Zeit­punkt der Auf­gabenübert­ra­gung. Die Stadt- und Land­kreise erhielten die Finanz­aus­gleichs­leis­tungen als pau­schale Zuwei­sungen. Eine nachträgliche Abre­chung erfolge dann nicht mehr. In diesem pau­schalen Aus­gleich würden die Per­so­nal­kosten, die Unter­brin­gungs­kosten, die sons­tigen sächli­chen Ver­wal­tungs­aus­gaben als auch die Gebühren­ein­nahmen ein­be­zogen. Es stehe aller­dings noch nicht fest, wie die von den Kom­munen gefor­derte Dyna­mi­sie­rung gere­gelt werde. "Denkbar wäre, die Dyna­mi­sie­rung bei­spiels­weise an die Ent­wick­lung der Steu­er­ein­nahmen zu kop­peln oder an die Beam­ten­be­sol­dung. Ein­zel­heiten werden wir noch mit den kom­mu­nalen Lan­des­verbänden aus­han­deln", unter­strich der Finanz­mi­nister.

Die Lan­des­re­gie­rung berücksich­tige bei dem Kos­ten­er­satz für die unteren Ver­wal­tungsbehörden eine Effi­zi­enz­ren­dite von 20 Pro­zent inner­halb der nächsten fünf bis sieben Jahre. ?Diese Ziel­vor­gabe ist sehr ehr­geizig, aber rea­lis­tisch. Durch die Bünde­lung von Auf­gaben und die Zusam­menführung von Struk­turen können erheb­liche Syn­er­gie­ef­fekte aus­ge­nutzt werden. Auch der Land­kreistag hielt dies für eine mach­bare Größe?, erläuterte Finanz­mi­nister Stratt­haus. Die Effi­zi­enz­ren­dite von 20 Pro­zent gelte für alle von der Ver­wal­tungs­re­form betrof­fenen Bereiche, auch wenn sie beim Land ver­blieben.

Sobald über alle Grob­kon­zepte für die Neu­or­ga­ni­sa­tion der ein­zelnen Ver­wal­tungs­ein­heiten ent­schieden sei, werde das Finanz­mi­nis­te­rium eine Kos­ten­er­he­bung für die ein­zu­glie­dernden Behörden durchführen. Auf dieser Basis würden die Ver­hand­lungen mit den kom­mu­nalen Lan­des­verbänden auf­ge­nommen. "Wir gehen davon aus, dass die Ein­zel­heiten und vor allem die kon­kreten Zahlen des finan­zi­ellen Aus­gleichs zwi­schen Land und Kom­munen bis Ende Oktober fest­stehen", so Stratt­haus. Nach seinen Worten ist mit der Ver­wal­tungs­re­form ein ent­schei­dender Schritt auf dem Weg zur Haus­halts­kon­so­li­die­rung gemacht worden. "Die Umge­stal­tung der Grund­struk­turen werden Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heiten und Auf­gaben sach­ge­recht zusam­menführen. Wir schaffen damit eine noch leis­tungsfähigere und bürgernähere Ver­wal­tung", schloss Finanz­mi­nister Ger­hard Stratt­haus.