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Kommunen zahlen für Hilfe selbst

von Reto Bosch, HSt

Wenn Feu­er­wehren die Kol­legen einer Nach­bar­kom­mune im Ein­satz unterstützen, bekommen sie eine finan­zi­elle Entschädigung vom Land. Das wird sich ändern. Künftig müssen die Städte und Gemeinden die so genannte Über­land­hilfe unter­ein­ander abrechnen. Der­zeit for­mu­liert der Gemein­detag einen Mus­ter­ver­trag.

Häufig ist die Feu­er­wehr einer Kom­mune nicht in der Lage, etwa einen Brand mit eigenen Mit­teln unter Kon­trolle zu bekommen. Manchmal fehlt es an der Ausrüstung oder schlicht an der Zahl der Aktiven.

Der örtliche Kom­man­dant for­dert in sol­chen Fällen Unterstützung an. Im Jahr 2001 leis­teten die Wehren im Land­kreis Heil­bronn nach Zahlen des Land­rats­amtes 214 Mal Über­land­hilfe.

Das Land Baden-Württem­berg bezahlt dafür einen Zuschuss von knapp neun Euro je ein­ge­setztem Feu­er­wehr­angehörigen und Stunde. Im Land­kreis kamen 2001 so über 48 000 Euro zusammen.

Diese Förde­rung fließt aller­dings nur, wenn die Wehren keinen anderen Anspruch auf Entschädigungen, bei­spiels­weise von Ver­si­che­rungen, haben. Mit Beginn des nächsten Jahres muss die Über­land­hilfe neu gere­gelt werden.

Grund: Das Land überar­beitet seine Zuschuss­richt­li­nien für das Feu­er­wehr­wesen.

Laut Kreis­brand­meister Hans-Wil­helm Hans­mann werden die neuen Richt­li­nien auf zwei Säulen basieren. Zum einen ist dies die Pau­schale pro Feu­er­wehr­mann, zum anderen die Förde­rung von kon­kreten Pro­jekten und Inves­ti­tionen.

Die bis­he­rige Kleinförde­rung, zu der auch die Über­land­hilfe zählt, wird auf die Pau­schale ver­teilt. Im Klar­text: Die Pau­schale steigt zwar, die knapp neun Euro pro Mann und Stunde für die Über­land­hilfe fallen von 2003 an aber weg.

Nun sind die Kom­munen gefor­dert, einen Abrech­nungs­modus zu finden.

"Der Gemein­detag ist gerade dabei, einen Mus­ter­ver­trag aus­zu­ar­beiten ", erklärt Lothar Oheim. Der Gun­dels­heimer Bürger­meister ist Vor­sit­zender des Arbeits­kreises Feu­er­wehr im Gemein­de­tags-Kreis­ver­band Heil­bronn. "Wir warten ab, bis der Ver­trag vor­liegt." Kreis­brand­meister Hans-Wil­helm Hans­mann weist auf ein Pro­blem hin: In den ein­zelnen Kom­munen sind die Feu­er­wehr-Sat­zungen unter­schied­lich. Die müssten nun auf einen Nenner gebracht werden.

Die Neu­re­ge­lung macht viel Arbeit, hat nach Mei­nung Hans­manns aber auch Vor­teile. Wenn die Kom­munen selbst für die Über­land­hilfe bezahlen müssen, werde künftig gründli­cher abge­wogen, ob diese im Ein­zel­fall über­haupt not­wendig ist.