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Erhöhte Waldbrandgefahr - Besondere Vorsicht beim Umgang mit Feuer

Über die Hälfte der Waldbrände ent­stehen durch Fahrlässig­keit und sind daher weit­ge­hend ver­meidbar. Darauf weisen das baden-württem­ber­gi­sche Minis­te­rium für Ernährung und Ländli­chen Raum und das Innen­mi­nis­te­rium am Dienstag, 5. August 2003, hin. Die Wald­brand­ge­fahr wachse durch die Hitze und Tro­cken­heit der ver­gan­genen Wochen täglich. Diese Gefahr bestehe vor allem in licht­durchlässigen Baum­beständen wie in Kie­fernwäldern, unter denen sich im Frühjahr ein Gras­tep­pich ent­wi­ckelt habe, der ver­dorrt sei. Dieser sei leicht entzündbar und die Flammen könnten sehr schnell auf die Bäume überg­reifen. Schon eine Klei­nig­keit könne einen Wald­brand ver­ur­sa­chen, wie der heiße Kata­ly­sator eines am Wald­rand geparkten Autos oder eine Glas­scherbe, die unter sen­gender Sonne zum Brenn­glas wird. Wichtig sei, dass Brände so schnell als möglich und mit genauer Orts­an­gabe gemeldet werden.

Die Minis­te­rien weisen daher die Wald­be­su­cher darauf hin, im Umgang mit Feuer beson­ders vor­sichtig zu sein und kein offenes Feuer anzuzünden. Fol­gende Regeln müssen des­halb im Wald beim Umgang mit Feuer unbe­dingt ein­ge­halten werden:

Das grundsätzliche Rauch­verbot, das vom 1. März bis 31. Oktober im Wald gilt, ist beson­ders zu beachten.

Feu­er­ma­chen ist nur an den offi­zi­ellen Feu­er­stellen, die mit einem schwarzen Flam­men­symbol auf weißem Grund gekenn­zeichnet sind, erlaubt.

Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mit­ge­brachten Gar­ten­grillgeräten.
Offenes Feuer muss min­des­tens 100 Meter vom Wald­rand ent­fernt sein.

Feuer auch an den erlaubten Stellen muss immer beauf­sich­tigt und vor dem Ver­lassen unbe­dingt gelöscht werden.

Beson­ders durch Waldbrände gefährdet sind die Wälder in der nördli­chen Rhein­ebene zwi­schen Ras­tatt und Mann­heim. In diesen Gebieten über­wachten Forst­leute und Wald­be­sitzer beson­ders auf­merksam mögliche Brand­herde wie Parkplätze, Straßenränder oder Feu­er­stellen. Zusätzlich führt die Lan­des­forst­ver­wal­tung gemeinsam mit der Luft­be­ob­ach­tungs­or­ga­ni­sa­tion der Feu­er­wehren ab sofort Über­wa­chungsflüge in den beson­ders gefährdeten Gebieten durch, um Brand­herde frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen ein­leiten zu können. Von den Luft­be­ob­ach­tern können die alar­mierten Feu­er­wehren direkt zu den Brand­stellen gelotst werden. Zudem kann sich die Ein­satz­lei­tung ein genaues Bild über die jewei­lige Ein­satz­stelle ver­schaffen.

In den ver­gan­genen Wochen ist es bereits zu ersten klei­neren Waldbränden gekommen, die meist durch Wald­be­su­cher ausgelöst wurden. Aller­dings seien im Land ver­hee­rende Flächenbrände wie der­zeit in Südeu­ropa nicht zu erwarten. Die Wald­struktur in Baden-Württem­berg ver­hin­dere in der Regel ein großflächiges Aus­ufern der Brände, die gute Erschließung der Waldflächen gewährleiste einen schnellen Zugang für die Feu­er­wehren.

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Zur Erkun­dung bei großflächigen Scha­dens­er­eig­nissen, zur Früher­ken­nung von Waldbränden sowie zur Unterstützung bei der Bekämpfung von Waldbränden hat das Innen­mi­nis­te­rium im Jahre 1981 eine Luft­be­ob­ach­tungs­or­ga­ni­sa­tion der Feu­er­wehr auf­ge­baut und vier Luft­be­ob­ach­tungsstützpunkte in den Land­kreisen Böblingen, Ess­lingen, Karls­ruhe und Rott­weil ein­ge­richtet. Die Stützpunkte verfügen über Feu­er­wehr­angehörige mit Flug­schein, die bei Bedarf die Luft­be­ob­ach­tung mit gechar­terten Flug­zeugen durchführen. Zusätzlich sind als Luft­be­ob­achter wei­tere Feu­er­wehr­angehörige oder Forst­be­diens­tete eing­setzt. Träger der Stützpunkte sind jeweils die Land­kreise.

Quelle: Minis­te­rium für Ernährung und Ländli­chen Raum und Innen­mi­nis­te­rium