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"Brände gelegt, um Feuerwehrmann zu sein"

von Wolfgang Müller, HSt

Zehn Mal hatte Chris­tian H. Ende Juli im Raum Mos­bach Scheunen, Hütten, Heu- und Stroh­ballen in Brand gesteckt. Die Jugend­kammer des Land­ge­richts Mos­bach ver­ur­teilte den so genannten Feu­er­teufel dafür zu drei­ein­halb Jahren Gefängnis.
„Zum Medi­en­star im Som­mer­loch“ hätte sich der Ange­klagte ent­wi­ckelt, sagte Richter Ernst Mißler. Auch zwei Monate später war das Inter­esse an dem Mos­ba­cher groß. Die Zuschau­er­sitze im Gerichts­saal waren vollständig belegt. In den Ver­hand­lungs­pausen liefen Fern­seh­ka­meras, die Stifte zahl­rei­cher Jour­na­listen waren gespitzt.

Aus­sagen wollte der 19-Jährige während der Ver­hand­lung. Bereits bei der poli­zei­li­chen Ver­neh­mung war er geständig. Zusam­menhängende Sätze kamen ihm aber kaum über die Lippen. Fragen beant­wor­tete der sicht­lich bedrückte Ange­klagte bei­nahe kon­stant ein­silbig. Ob er ein Streich­holz benutzt habe? „Ja.“ Ob er sich der Gefahren bewusst gewesen sei? „Nein.“

Viel mehr ver­mochte der Ange­klagte nicht zu sagen. Außer, dass er die Brände gelegt habe, um end­lich einen Ein­satz als Feu­er­wehr­mann zu haben. Kurz zuvor war der Mos­ba­cher nämlich von der Jugend- in die Frei­wil­lige Feu­er­wehr gewech­selt. Sieben Mal hatte der Deut­sche mit dieser Stra­tegie Erfolg und durfte bei den Löschar­beiten seiner eigenen Brände „die Schläuche aus- und zusam­men­rollen“. Warum er denn dann zwei Brände außerhalb seines Ein­satz­ge­bietes gelegt habe? „Weiß nicht.“

Dass der Ange­klagte der Feu­er­teufel sei, der sich rächen oder Schaden anrichten will, mochte selbst Ober­staats­an­walt Martin Zöllner nicht unter­stellen. Viel­mehr folgte er weit­ge­hend den Ausführungen der Jugend­amt­ver­tre­terin. Die beschrieb den seit Mitte August in Unter­su­chungs­haft befind­li­chen Mann als „intro­ver­tierten Men­schen, der in einer Traum­welt lebt und gebraucht werden will“.

Tatsächlich hatte der schmächtige Mann auch seinen Freunden immer wieder etwas vor­ge­logen. Etwa als er behaup­tete, er sei bei der Bun­des­wehr und müsse in den Irak­krieg ziehen. Oder, dass er bei der Marine in die weite Welt fahre. Kurz davor hatte ihn das Kreis­wehr­ersatzamt aus­ge­mus­tert.

Auf einen psy­cho­lo­gi­schen Gut­achter hatte das Gericht ver­zichtet. Immerhin hatte der nicht vor­be­strafte Chris­tian H. bis dahin einen makel­losen Lebens­lauf. Von seinen Adop­tiv­el­tern war er wie ein leib­li­cher Sohn in die sechsköpfige Familie auf­ge­nommen worden. Dem Haupt­schul­ab­schluss folgte eine Lehre als Straßenwärter und eine Ein­stel­lung bei der Mos­ba­cher Straßenmeis­terei. Auch sein Feu­er­wehr­kom­man­dant beschrieb den Ange­klagten als „absolut zuverlässig“.

Mit drei­ein­halb Jahren Haft blieb die Jugend­kammer sechs Monate unter der For­de­rung des Ankla­ge­ver­tre­ters. „Sie haben an die Urängste eines jeden Men­schen appel­liert, sagte der Richter, der diese Strafe “wegen der Schwere der Schuld„ aus­sprach. Darüber hinaus müsse er für den ange­rich­teten Schaden auf­kommen, “auch wenn es das ganze Leben lang dauert„. Der beträgt weit über 150 000 Euro.

26.09.2003