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Alarmplan für Einsätze auf der Autobahn

von Waltraud Langer, HSt

Der bis­he­rige Alarm­plan für die Über­land­hilfe der Feu­er­wehren stammt aus den 70-iger Jahren. Nun hat das Land­ratsamt Heil­bronn diesen überar­beitet. Die örtli­chen Feu­er­wehren bekommen neue Zuständig­keiten.

Nach den Bestim­mungen des Feu­er­wehr­ge­setzes von Baden-Württem­berg ist das Land­ratsamt Heil­bronn Auf­sichtsbehörde für die Über­land­hilfe und als solche der­zeit bemüht, das Ein­ver­nehmen mit den betrof­fenen Gemar­kungs­ge­meinden her­zu­stellen. Bürger­meister Nor­bert Heuser hat sein Ein­verständnis zum neuen Auto­bahn­alarm­plan gegeben und den Gemein­derat in der jüngsten Sit­zung davon unter­richtet.

Die Fest­set­zung der neuen Ein­satz­ge­biete bedeutet für die Neuenstädter Feu­er­wehr, dass sie ab 2004 auch auf der Auto­bahn zum Ein­satz ver­pflichtet ist: kon­kret in Fahrt­rich­tung Würzburg bis zur Anschluss­stelle Möckmühl, also 5,2 Kilo­meter und in Fahrt­rich­tung Stutt­gart bis zum Auto­bahn­kreuz Weins­berg, 11,8 Kilo­meter.

Für den Brand­schutz ist auf diesen Stre­cken­ab­schnitten die Neuenstädter Feu­er­wehr alleine zuständig. Bei der Tech­ni­schen Hilfe sind die Wehren Möckmühl bezie­hungs­weise Neckar­sulm mit im Boot. Betrof­fene Mar­kungs­ge­meinden sind neben Möckmühl und Neu­en­stadt auch Neu­denau, Hardt­hausen und Eber­stadt.

Wie die Einsätze kos­tenmäßig zu ver­rechnen sind, geht aus dem Plan nicht hervor. Es gilt grundsätzlich die Kos­ten­er­stat­tung nach Amts­hilfe. Hier hat Kreis­brand­meister Hans-Wil­helm Hans­mann eine möglichst ein­heit­liche Lösung für alle Kreis­ge­meinden ange­regt. Bürger­meister Nor­bert Heuser betonte: „Das wird uns Geld kosten, aber es ist eine Auf­gabe, der sich das Unter­zen­trum stellt.“

08.12.2003