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Werkfeuerwehren

Eine Werk­feu­er­wehr ist eine Feu­er­wehr, die im Sinne des Gesetzes nicht öffent­lich ist. Werk­feu­er­wehren sind durch das zustän­dige Regie­rungs­prä­si­dium ange­ord­nete oder aner­kannte Feu­er­wehren. Die Haupt­auf­gabe der Werk­feu­er­wehren besteht über­wie­gend in der Sicher­stel­lung des Brand­schutzes in großen Indus­trie­be­trieben. Sie müssen bezüg­lich Aufbau, Aus­bil­dung und Aus­rüs­tung den Erfor­der­nissen sowohl der zu schüt­zenden Betriebe als auch der öffent­li­chen Feu­er­wehr ent­spre­chen.

Werk­feu­er­wehren sind spe­zia­li­siert auf die in ihrem Unter­nehmen zu erwar­tenden Ein­sätze. Ent­spre­chend den Auf­lagen durch die Auf­sichts­be­hörden dürfen die Werk­feu­er­wehren auch außer­halb des Werk­ge­ländes auf Anfor­de­rung ein­ge­setzt werden.