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Zivilschutz wird zukunftsfit gegen neue Gefahren

von Deutscher Feuerwehrverband

„Deutsch­land macht mit dem neuen Zivil­schutz­ge­setz sein ein­zig­ar­tiges Gefah­ren­ab­wehr­system zukunftsfit. Allein die Feu­er­wehren können jeder­zeit mehr als eine Mil­lion Men­schen mobi­li­sieren, die sich in Not und Gefahr über­wie­gend ehren­amt­lich enga­gieren“, sagt Hans-Peter Kröger, Präsident des Deut­schen Feu­er­wehr­wehr­ver­bandes (DFV), zu der heute geplanten Ver­ab­schie­dung des Zivil­schutz- und Kata­stro­phen­hil­fe­ge­setzes durch den Deut­schen Bun­destag.

Das Gesetz schafft die Grund­lage für eine moderne Zusatz­aus­stat­tung der Feu­er­wehren mit rund 1.400 zeitgemäßen Fahr­zeugen. Diese sollen bis zum Jahr 2023 die überal­terte Fahr­zeug­flotte des Bundes im Brand­schutz ersetzen. Außerdem wird in dem neuen Gesetz erst­mals auch die beson­dere Bedeu­tung des Ehren­amtes im deut­schen Zivil- und Kata­stro­phen­schutz ver­brieft.

„Unsere Struk­turen garan­tieren schnelle, wir­kungs­volle Hilfe in kürzester Zeit an jedem Ort. Das macht das deut­sche System der Feu­er­wehren und Hilfs­or­ga­ni­sa­tionen zum Vor­bild für den Aufbau von Zivil­schutz­struk­turen in vielen Ländern welt­weit. Der Bun­destag han­delt weit­sichtig, dieses System im eigenen Land auf Dauer zu stärken, damit wir Natur­ka­ta­stro­phen und Ter­ror­ge­fahren auch künftig ange­messen begegnen können“, betont der für den Kata­stro­phen­schutz zuständige DFV-Vizepräsident Bernd Pawelke.