Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Wichtige Informationen für schnelles Handeln in Notlagen

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon Medienteam KFV Heilbronn

Es trifft einen völlig unvorbereitet - plötzlich wird man Zeuge eines Unfalls oder einer Notlage. Mit Ihrem Handeln können Sie dabei ganz entscheidend für schnelle Hilfe sorgen und zu einer rechtzeitigen Rettung beitragen.

In allen EU-Staaten kann seit 2008 über den sogenannten Euro-Notruf 112 rund um die Uhr nicht nur Hilfe von der Feuerwehr sondern auch vom Rettungsdienst oder der Polizei angefordert werden. Daneben gilt in Deutschland der bekannte Polizei-Notruf 110 für die Alarmierung der Polizei.

Befinden sich Verunglückte oder Kranke in Lebensgefahr oder sind schwere Gesundheitsschäden zu befürchten, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112. In der Leitstelle wird sofort das notwendige Fahrzeug auf den Weg gebracht, zum Beispiel ein Rettungswagen, der Notarzt oder ein Rettungshubschrauber. Der Patient wird stabilisiert und dann unter fachgerechter Betreuung in ein geeignetes Krankenhaus gebracht.

Neben der Notrufnummer für Feuerwehr und Rettungsdienst gibt es für dringende Fälle außerhalb der Praxiszeiten den ärztlichen Notfalldienst/Bereitschaftsdienst. Dieser ärztliche Notfalldienst ist für Sie der richtige Ansprechpartner, wenn eine Erkrankung vorliegt, bei der Sie während der Praxisöffnungszeiten normalerweise Ihren Hausarzt anrufen würden. Die Rufnummer wird zum Beispiel im Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht oder ist beim Hausarzt erhältlich.

Bei jedem Notruf gilt:Sprechen Sie bitte deutlich und teilen Sie der Leitstelle folgendes mit:

  • Wer ruft an (Name, Telefonnummer),
  • wo (Ort, Straße) ist das passiert,
  • was ist geschehen (Verkehrsunfall, Brand, häuslicher Unfall etc.),
  • wie viele Verletzte/Betroffene gibt es?
  • Warten Sie auf Rückfragen. Beenden Sie den Notruf bitte erst, wenn Sie dazu aufgefordert werden.

Nach dem Notruf warten Sie bitte das Eintreffen der Rettungskräfte ab, weisen diese bei Bedarf ein und teilen Sie Ihnen eventuell wichtige Beobachtungen mit.

Hör- und Sprachgeschädigte haben die Möglichkeit, bei einem Notfall die Notrufnummer 112 per Fax zu nutzen. Hierzu steht ein speziell entwickelter Vordruck zur Verfügung, der im Notfall einfach und schnell ausgefüllt werden kann.Das Notfall-Fax können Sie hier herunterladen:

Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg