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Wichtige Informationen für schnelles Handeln in Notlagen

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon Medienteam KFV Heilbronn

Es trifft einen völlig unvor­be­reitet - plötzlich wird man Zeuge eines Unfalls oder einer Not­lage. Mit Ihrem Han­deln können Sie dabei ganz ent­schei­dend für schnelle Hilfe sorgen und zu einer recht­zei­tigen Ret­tung bei­tragen.

In allen EU-Staaten kann seit 2008 über den soge­nannten Euro-Notruf 112 rund um die Uhr nicht nur Hilfe von der Feu­er­wehr son­dern auch vom Ret­tungs­dienst oder der Polizei ange­for­dert werden. Daneben gilt in Deutsch­land der bekannte Polizei-Notruf 110 für die Alar­mie­rung der Polizei.

Befinden sich Ver­unglückte oder Kranke in Lebens­ge­fahr oder sind schwere Gesund­heitsschäden zu befürchten, alar­mieren Sie den Ret­tungs­dienst unter der Not­ruf­nummer 112. In der Leit­stelle wird sofort das not­wen­dige Fahr­zeug auf den Weg gebracht, zum Bei­spiel ein Ret­tungs­wagen, der Not­arzt oder ein Ret­tungs­hub­schrauber. Der Patient wird sta­bi­li­siert und dann unter fach­ge­rechter Betreuung in ein geeig­netes Kran­ken­haus gebracht.

Neben der Not­ruf­nummer für Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst gibt es für drin­gende Fälle außerhalb der Pra­xis­zeiten den ärzt­li­chen Not­fall­dienst/Bereit­schafts­dienst. Dieser ärzt­liche Not­fall­dienst ist für Sie der rich­tige Ansprech­partner, wenn eine Erkran­kung vor­liegt, bei der Sie während der Praxisöffnungs­zeiten nor­ma­ler­weise Ihren Haus­arzt anrufen würden. Die Ruf­nummer wird zum Bei­spiel im Amts­blatt der Gemeinde veröffent­licht oder ist beim Haus­arzt erhältlich.

Bei jedem Notruf gilt:Spre­chen Sie bitte deut­lich und teilen Sie der Leit­stelle fol­gendes mit:

  • Wer ruft an (Name, Tele­fon­nummer),
  • wo (Ort, Straße) ist das pas­siert,
  • was ist geschehen (Ver­kehrs­un­fall, Brand, häusli­cher Unfall etc.),
  • wie viele Ver­letzte/Betrof­fene gibt es?
  • Warten Sie auf Rückfragen. Beenden Sie den Notruf bitte erst, wenn Sie dazu auf­ge­for­dert werden.

Nach dem Notruf warten Sie bitte das Ein­treffen der Ret­tungskräfte ab, weisen diese bei Bedarf ein und teilen Sie Ihnen even­tuell wich­tige Beob­ach­tungen mit.

Hör- und Sprach­geschädigte haben die Möglich­keit, bei einem Not­fall die Not­ruf­nummer 112 per Fax zu nutzen. Hierzu steht ein spe­ziell ent­wi­ckelter Vor­druck zur Verfügung, der im Not­fall ein­fach und schnell ausgefüllt werden kann.Das Not­fall-Fax können Sie hier her­un­ter­laden:

Quelle: Innen­mi­nis­te­rium Baden-Württem­berg