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Wartungskosten von Rauchmeldern können vom Vermieter umgelegt werden

Guten Morgen,

das Amts­ge­richt Lübeck hat ent­schieden, dass die War­tungs­kosten von Rauch­warn­mel­dern in Miets­woh­nungen auf die Betriebs­kosten umge­legt werden können und somit der Mieter für die War­tungs­kosten auf­kommen muss.

Mit herz­li­chen Grüßen

Willi Don­gus­Geschäftsführer­Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Baden-Württem­bergRöhrer Weg 1271032 Böblin­genTel. 07031 727011Fax 07031 727015E-Mail