Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Wartungskosten von Rauchmeldern können vom Vermieter umgelegt werden

Guten Morgen,

das Amtsgericht Lübeck hat entschieden, dass die Wartungskosten von Rauchwarnmeldern in Mietswohnungen auf die Betriebskosten umgelegt  werden können und somit der Mieter für die Wartungskosten aufkommen muss.

Mit herzlichen Grüßen

Willi DongusGeschäftsführerLandesfeuerwehrverband Baden-WürttembergRöhrer Weg 1271032 BöblingenTel. 07031 727011Fax 07031 727015E-Mail verbandfeuerwehr-bw.dewww.feuerwehr-bw.de