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Vielen Feuerwehren droht durch Steuerpläne das Aus

Landkreis Heilbronnvon Deutscher Feuerwehrverband

Der Deut­sche Feu­er­wehr­ver­band (DFV) sieht eine Viel­zahl Frei­wil­liger Feu­er­wehren vor dem Aus, wenn die Födera­lis­mus­kom­mis­sion II ihre Steu­erpläne durch­setzt. Dieses Sze­nario drohe, wenn die Ein­nahmen der Feu­er­schutz­steuer in Höhe von rund 320 Mil­lionen Euro künftig dem Bund und nicht mehr den Ländern zufließen. Der DFV begrüßt und unterstützt daher den heu­tigen Beschluss der Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz, für den Erhalt und die Zweck­bin­dung der Feu­er­schutz­steuer zur Finan­zie­rung des Brand­schutzes ein­zu­treten.

„In der weit über­wie­genden Zahl der Bun­desländer ist die Feu­er­schutz­steuer durch gesetz­liche Ver­an­ke­rung dem Brand­schutz zuge­schrieben. Das gibt den Feu­er­wehren und ihren Trägern, den Städten und Gemeinden, Pla­nungs­si­cher­heit. Zuschüsse aus der Steuer bilden die Grund­lage für Inves­ti­tionen in zeitgemäße Fahr­zeuge und Geräte", betont DFV-Präsident Hans-Peter Kröger.

Die Födera­lis­mus­kom­mis­sion II will die Ver­wal­tungs­kom­pe­tenz für die Ver­si­che­rung­s­teuer unter Ein­be­zie­hung der Feu­er­schutz­steuer von den Ländern auf den Bund übert­ragen. Damit stünden auch die Ein­nahmen künftig dem Bund zu. Eine Kom­pen­sa­tion ist nicht sicher. In jedem Fall ent­fiele die Zweck­bin­dung und damit die Kop­pe­lung der Zuschüsse an die Höhe der Steu­er­ein­nahmen.

„Wer die Axt an die Zweck­bin­dung der Feu­er­schutz­steuer legt, der ent­zieht den Kom­munen jeg­liche Pla­nungs­grund­lage für Inves­ti­tionen in die Sicher­heit. Das wiegt umso schwerer, weil Städte und Gemeinden bereits einen Inves­ti­ti­ons­stau in drei­stel­liger Mil­lio­nenhöhe bei ihren Feu­er­wehren beklagen", sagt Feu­er­wehr-Präsident Kröger. „Die Ver­schie­bung der Steuer bedroht zwangsläufig massiv die Exis­tenz meh­rerer tau­send Feu­er­wehren."

Der Spit­zen­ver­band der Feu­er­wehren, der 16 Lan­des­feu­er­wehr­verbände und zwei Bun­des­gruppen mit ins­ge­samt mehr als 1,3 Mil­lionen Feu­er­wehr­angehörigen ver­tritt, sieht sich durch die Initia­tive der Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz in seiner Einschätzung bestätigt.

Hin­ter­grund Feu­er­schutz­steuer

Der Satz der Feu­er­schutz­steuer beträgt acht Pro­zent. Dieser Satz wird bei Prämien aus der Feu­er­ver­si­che­rung voll ange­wandt, bei der Gebäude- und der Haus­rat­ver­si­che­rung anteilsmäßig. Das Auf­kommen betrug im vorigen Jahr 319.365.650 Euro. Die Ein­nahmen aus der Feu­er­schutz­steuer werden von den Ländern ver­waltet und von der Finanzbehörde der Freien und Han­se­stadt Ham­burg nach einem im Feu­er­schutz­steu­er­ge­setz defi­nierten Schlüssel auf die Bun­desländer auf­ge­teilt.