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Versicherungsschutz der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen bei Wegeunfällen bedroht

Guten Morgen,

der­zeit wird in Berlin die Ände­rung der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung beraten, der auch die Angehörigen der Frei­wil­ligen Feu­er­wehren unter­liegen.

Im Arbeits­ent­wurf eines Gesetzes zur Reform der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung sind die Wegeunfälle ent­halten. Sie sollen also nach dem Willen der Pro­jekt­gruppe des Bundes und der Länder auch wei­terhin ver­si­chert bleiben.

Die Arbeit­geber haben das klare Ziel, die Kosten der Unfall­ver­si­che­rung deut­lich zu redu­zieren. Darum for­dern sie, dass die Wegeunfälle künftig nicht mehr ver­si­chert sein sollen. Auf den bei­lie­genden Aus­schnitt aus der Stutt­garter Zei­tung ver­weise ich.

Der Weg­fall des Unfall­ver­sche­rungs­schutzes bei Wegeunfällen würde die ehren­amt­li­chen Feu­er­wehr­angehörigen emp­find­lich treffen und das Ehrenamt stark schädigen. Darum setzt sich der Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Baden-Württem­berg nach­haltig für die Bei­be­hal­tung des Ver­si­che­rungs­schutzes bei Wegeunfällen ein.

Die Unfall­kasse Baden-Württem­berg bewertet der­zeit die Aus­wir­kungen der geplanten Ände­rungen auf die ehren­amt­li­chen Feu­er­wehr­angehörigen. Sobald Ergeb­nisse vor­liegen, werden wir weiter infor­mieren.

Ins­ge­samt darf die Ände­rung der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung nicht zu schlech­teren Leis­tungen bei ehren­amt­li­chen Feu­er­wehr­angehörigen führen. Gege­be­nen­falls sind Ein­schnitte über die zusätzli­chen Leis­tungen oder die Mehr­leis­tungen aus­zu­glei­chen.

Mit herz­li­chen Grüßen

Willi Don­gus­Geschäftsführer­Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Baden-Württem­bergRöhrer Weg 1271032 Böblin­genTel. 07031/727011Fax 07031/727015E-Mail