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Versammlungsstättenverordnung - Hinweise für die Feuerwehren

Die nach­fol­genden Hin­weise der Lan­des­feu­er­wehr­schule fassen die
wich­tigsten Rege­lungen der Ver­samm­lungsstätten­ver­ord­nung zusammen, die den
Auf­ga­ben­be­reich der Feu­er­wehren berühren.

Sie berücksich­tigen dabei ins­be­son­dere die Ände­rungen, die sich durch
die Novel­lie­rung der Ver­samm­lungsstätten­ver­ord­nung im April 2004 sowie durch
die Ände­rungen der „Ver­wal­tungs­vor­schrift Brand­schutzprüfung“ im Dezember
2004 ergeben haben.

Quelle: http://www.lfs-bw.de
<<Ver­samm­lungsst%E4tten­ver­ord­nung_Hin­weise05.pdf>>