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Verbandsvorsitzender Reinhold Gall begrüßt die Bundesratsentscheidung eine EU-Vorgabe zur Personenbeförderung abzulehnen

von Medienteam KFV Heilbronn

Gut dass es Feu­er­wehr­verbände gibt, die EU-Vor­gaben immer wieder recht­zeitig auf ihre Aus­wir­kungen für die Feu­er­wehren prüfen, so Ver­bands­vor­sit­zender Rein­hold Gall.

Wäre es nach dem Willen der EU gegangen, so hätten zukünftig die Maschi­nisten, als Fahr­zeugführer von Löschfahr­zeugen mit Grup­pen­be­sat­zung, die Fahr­erlaubnis D1, d.h. für einen Kleinbus erwerben müssen.

Der Bun­desrat hat nun eine Aus­nah­me­re­ge­lung beschlossen, die es ermöglicht auch wei­terhin Feu­er­wehr­fahr­zeuge nach den der­zeit gültigen Regeln zu fahren. Diese Aus­nah­me­re­ge­lung gilt auch für das THW und die Ret­tungs­dienste.

Rein­hold Gall: „ Wäre eine solche Aus­nah­me­re­ge­lung nicht gekommen, wäre dies nicht nur eine wei­tere Erschwernis für das Ehrenamt gewesen son­dern auch teuer für die jewei­ligen Träger“