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Verbandkasten für Feuerwehrfahrzeuge

Kurz­be­schrei­bung: Im Jahre 2005 wurde der Ver­band­kasten für Feu­er­wehr­fahr­zeuge neu genormt. In älteren Feu­er­wehr­fahr­zeugen sind die damals vor­ge­schrie­benen Sanitätskästen oder Ver­bandkästen vor­handen. Bei der jährli­chen Überprüfung und Ersatz nach Ablauf des Ver­fall­da­tums stellt sich die Frage wie die Aus­stat­tung der Kästen zu erfolgen hat, um auf dem aktu­ellen Stand der Norm zu sein.

Aus diesem Grunde haben wir eine Gegenüber­stel­lung ange­fer­tigt, die die Aktua­li­sie­rung der Sanitäts- bzw. Ver­bandkästen erleich­tern soll.Auf die Vor­gaben der GUV G_9102 zur Überprüfung nach Gebrauch oder min­des­tens einmal jährlich weisen wir hin. Das Ver­fall­datum ist - wenn es ein sol­ches gibt - auf­ge­druckt (siehe Bild 1). Ausrüstungen ohne Ver­fall­datum müssen grundsätzlich nicht gewech­selt werden, es sei denn das Wech­seln ist zum Bei­spiel wegen nach­las­sender Kle­be­kraft wie beim Pflaster emp­feh­lens­wert.Eine noch vor­han­dene Ste­rilität der Ausrüstung wird zum Bei­spiel durch eine Farb­mar­kie­rung ange­zeigt (siehe Bild 2).