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Verband fordert dauerhafte Ausnahmegenehmigung für Feuerwehrfahrzeuge von der Abgasnorm EURO VI

von Medienteam KFV Heilbronn

Schwere Nutz­fahr­zeuge über 3,5 Tonnen, die nach dem 1. Januar 2014 zuge­lassen werden, müssen die Anfor­de­rungen an die Abgas­norm EURO VI erfüllen. Dies gilt auch für Ein­satz­fahr­zeuge der Feu­er­wehr. Die Vor­teile bei schweren Nutz­fahr­zeugen, welche die Anfor­de­rungen der Abgas­norm EURO VI erfüllen, sind bei der übli­cher­weise vor­ge­se­henen Nut­zung mit hohen Kilo­me­ter­leis­tungen im gewerb­li­chen Bereich sicher von Bedeu­tung. Feu­er­wehr­fahr­zeuge dagegen errei­chen nur sehr geringe Lauf­leis­tungen. Dadurch über­wiegen bei Feu­er­wehr­fahr­zeugen die Nach­teile des EURO-VI-Motors die Vor­teile ent­schei­dend. Darum sind Ein­satz­fahr­zeuge der Feu­er­wehr bis zum 31. Dezember 2016 von der EURO-Norm aus­ge­nommen.

Der Präsident des Lan­des­feu­er­wehr­ver­bandes Baden-Württem­berg Dr. Frank Knödler hat sich in einem Brief an Ver­kehrs­mi­nister Win­fried Her­mann und Innen­mi­nister Rein­hold Gall gewandt und gefor­dert, schwere Feu­er­wehr­fahr­zeuge dau­er­haft von der Abgas­norm EURO VI zu befreien. Er ver­weist dabei auf die Bun­desländer Nord­rhein-West­falen, Rhein­land-Pfalz und Nie­der­sachsen, die bereits in den letzten Wochen schwere Feu­er­wehr­fahr­zeuge von den Abgas­be­stim­mungen befreit haben. Knödler weist in seinem Brief auf die Betriebs­be­din­gungen bei Feu­er­wehr­fahr­zeugen hin: „Die für die Funk­tion des Abgas­nach­be­hand­lungs­sys­tems und dessen Rege­ne­ra­tion not­wen­digen Betriebs­be­din­gungen errei­chen Feu­er­wehr­fahr­zeuge in aller Regel nicht. Die von der Auto­mo­bil­in­dus­trie geschaf­fene Möglich­keit der Stand­re­ge­ne­ra­tion des Par­ti­kel­fil­ters ist nicht prak­ti­kabel und ent­spricht auch nicht dem Umwelt­schutz“.

Quelle: Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Baden-Württem­berg