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UKBW verbessert Leistungen für Feuerwehrangehörige

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon Medienteam KFV Heilbronn

Nach Ver­hand­lungen des Lan­des­feu­er­wehr­ver­bandes mit der Unfall­kasse Baden-Württem­berg hat nun­mehr die Ver­tre­ter­ver­samm­lung der Unfall­kasse Baden-Württem­berg ihre Sat­zung geändert.

Dabei konnten im Bereich der Frei­wil­ligen Feu­er­wehren Ver­bes­se­rungen bei Ein­mal­zah­lungen vor­ge­nommen werden.

Ab sofort werden fol­gende Beträge bei Vor­liegen eines Feu­er­wehr­un­falles gezahlt:

- 35.000 Euro (bisher 25.000 Euro) bei Erwerbsunfähig­keit
- 40.000 Euro (bisher 30.000 Euro) bei Tod.

Eine Über­sicht aller Leis­tungen bei Vor­liegen eines Feu­er­wehr­un­falles finden Sie hier: https://www.fwvbw.de/fileadmin/Downloads/Aktuelles/Fachgebiete/Sozialw…eistungen_23.09.2019.pdf

Quelle: Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Baden-Württem­berg