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Treffen Verkehrswacht - Feuerwehrverband

von Medienteam KFV Heilbronn

Der Präsident der Deut­schen Ver­kehrs­wacht (DVW) Prof. Kurt Bodewig, Bun­des­mi­nister a. D., und der Präsident des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes (DFV) Dipl.-Ing. Hartmut Ziebs spra­chen heute in Berlin über Grund­fragen der Ver­kehrs­si­cher­heit.

Ein Kern­thema war das Ver­halten von Ver­kehrs­teil­neh­mern nach einem Unfall. Trotz ver­ein­fachter Rege­lungen wird die Ret­tungs­gasse zu oft falsch oder gar nicht gebildet. Dadurch ist es für die Ret­tungskräfte der Feu­er­wehr schwierig, zur Unfall­stelle durch­zu­kommen. Ziebs: „Bei einem schweren Unfall können Sekunden über das Schicksal eines Men­schen ent­scheiden. Wer Ret­tungskräfte bewusst behin­dert, nimmt in Kauf, dass sie zu spät ein­treffen und keine Hilfe mehr leisten können. Aber: Strafen alleine helfen nicht: Die Men­schen müssen noch besser auf­geklärt werden, damit sie im Ernst­fall schnell und richtig han­deln und eine Ret­tungs­gasse bilden. Ich rege an, dass der Hin­weis auf Ret­tungs­gassen auch in Navi­ga­ti­onsgeräten gegeben wird. Wir haben im Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­rium gefor­dert, dass eine ent­spre­chende Mel­dung bei Stau ein­ge­blendet werden soll.“

Bodewig ergänzt: „Bei einem Unfall eine Ret­tungs­gasse zu bilden, muss eine Selbst­verständlich­keit sein. Men­schen­leben sind nicht ver­han­delbar. Daher begrüßen wir die deut­lich ange­ho­benen Strafen für Ver­kehrssünder, die sie nicht bilden oder am Unfallort sen­sa­ti­onslüstern gaffen.“

Am 22. Sep­tember 2017 hat der Bun­desrat einer Ver­ord­nung der Bun­des­re­gie­rung zuge­stimmt. Diese sieht Geldbußen von min­des­tens 200 Euro, in schweren Fällen bis 320 Euro zuzüglich einem Monat Fahr­verbot vor, wenn Auto­fahrer bei sto­ckendem Ver­kehr auf Auto­bahnen keine Ret­tungs­gasse für Polizei und Ret­tungskräfte bilden. Bisher waren ledig­lich 20 Euro fällig.

Während das Gaffen lange als Ord­nungs­wid­rig­keit galt und mit einem Bußgeld geahndet wurde, ist es seit Frühsommer 2017 eine Straftat. Wer nun durch Gaffen an einer Unfall­stelle oder Blo­ckieren der Ret­tungs­gasse auf der Auto­bahn die Ver­sor­gung von Ver­unglückten erschwert, kann mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden.

Quelle: Deut­scher Feu­er­wehr­ver­band