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Tödliches Risiko durch Holzkohlefeuer in Innenräumen

„Wer in geschlos­senen Räumen einen Holz­koh­le­grill ent­facht, begibt sich in tödliche Gefahr. Ver­bren­nungs­gase ver­breiten sich unbe­merkt im Raum und können zu schweren Ver­gif­tungen und schlimms­ten­falls zum Tod führen.“ Das sagte Lan­des­brand­di­rektor Her­mann Schröder am Don­nerstag, 9. Dezember 2010, in Stutt­gart.

In der jüngsten Ver­gan­gen­heit hätten sich Vorfälle gehäuft, bei denen mit Holz­kohle in Innenräumen gegrillt bezie­hungs­weise unsachgemäß geheizt worden sei. Zuletzt sei am ver­gan­genen Mitt­woch eine vierköpfige Familie in Lich­ten­stein-Unter­hausen betroffen gewesen. Alle vier hätten Rauch­gas­ver­gif­tungen erlitten. „Man kann es nicht deut­li­cher sagen: Wer in Innenräumen grillt, mit einem offenen Feuer oder mit einem nicht sachgemäß instal­lierten Kamin heizt, spielt mit seinem Leben“, so Schröder.

Wenn koh­len­stoff­hal­tiges Mate­rial wie Holz­kohle nicht vollständig ver­brenne, ent­stehe Koh­len­mon­oxid. Bei man­gel­hafter Luft­zu­fuhr, zum Bei­spiel in geschlos­senen Räumen, sei der Anteil der unvollständig ver­brannten Kohle beson­ders hoch und es bestehe akute Ver­gif­tungs­ge­fahr. „Koh­len­mon­oxid ist farb- und geruchlos, der Betrof­fene ahnt nichts von der tödli­chen Gefahr. Nach dem Ein­atmen wird es schnell über die Lunge auf­ge­nommen und kann bereits nach wenigen Minuten tödlich wirken“, warnt Schröder.

Die typi­schen Alarm­si­gnale einer Ver­gif­tung seien Kopf­schmerzen, Schwindel, Ohren­sausen, Sehstörungen, Erbre­chen, Kurz­at­mig­keit und Mus­kel­schwäche. Bei mit­tel­schweren bis schweren Ver­gif­tungen färbe sich die Haut hellrot. Anfangs würden Erre­gungs­zustände, später Bewusst­seinstrübungen auf­treten. Tiefes Koma, Krampfanfällen, Herz­rhyth­musstörungen bis zum Kol­laps seien wei­tere Folgen. Würde eine Koh­len­mon­oxid­ver­gif­tung ein­treten, sei es wichtig, dass die betrof­fene Person schnell behan­delt werde, sonst drohten Lang­zeitschäden.

Tipps, um gefährliche Situa­tionen zu ver­meiden:

  • Benutzen Sie Holz­koh­le­grills nie in geschlos­senen Räumen, auch nicht als Wärme­quelle,
  • Feue­rungs­an­lagen wie Kaminöfen dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn der Bezirks­schorn­stein­fe­ger­meister die Brand­si­cher­heit und die sichere Abgasführung beschei­nigt hat,
  • Lesen Sie in jedem Fall vor Inbe­trieb­nahme eines Heizgerätes die beigefügte Bedie­nungs­an­lei­tung sorgfältig durch und beachten Sie die Sicher­heits­hin­weise,
  • Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren zuständigen Bezirks­schorn­stein­fe­ger­meister. Seine Adresse finden Sie im Tele­fon­buch oder auf: http://www.schornsteinfeger-liv-baden-wuerttemberg.de/. Hier finden Sie auch wei­tere Infor­ma­tionen rund um den sicheren Betrieb von Feue­rungs­an­lagen.

Quelle: Innen­mi­nis­te­rium Baden-Württem­berg