Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Tödliches Risiko durch Holzkohlefeuer in Innenräumen

„Wer in geschlossenen Räumen einen Holzkohlegrill entfacht, begibt sich in tödliche Gefahr. Verbrennungsgase verbreiten sich unbemerkt im Raum und können zu schweren Vergiftungen und schlimmstenfalls zum Tod führen.“ Das sagte Landesbranddirektor Hermann Schröder am Donnerstag, 9. Dezember 2010, in Stuttgart.

In der jüngsten Vergangenheit hätten sich Vorfälle gehäuft, bei denen mit Holzkohle in Innenräumen gegrillt beziehungsweise unsachgemäß geheizt worden sei. Zuletzt sei am vergangenen Mittwoch eine vierköpfige Familie in Lichtenstein-Unterhausen betroffen gewesen. Alle vier hätten Rauchgasvergiftungen erlitten. „Man kann es nicht deutlicher sagen: Wer in Innenräumen grillt, mit einem offenen Feuer oder mit einem nicht sachgemäß installierten Kamin heizt, spielt mit seinem Leben“, so Schröder.

Wenn kohlenstoffhaltiges Material wie Holzkohle nicht vollständig verbrenne, entstehe Kohlenmonoxid. Bei mangelhafter Luftzufuhr, zum Beispiel in geschlossenen Räumen, sei der Anteil der unvollständig verbrannten Kohle besonders hoch und es bestehe akute Vergiftungsgefahr. „Kohlenmonoxid ist farb- und geruchlos, der Betroffene ahnt nichts von der tödlichen Gefahr. Nach dem Einatmen wird es schnell über die Lunge aufgenommen und kann bereits nach wenigen Minuten tödlich wirken“, warnt Schröder.

Die typischen Alarmsignale einer Vergiftung seien Kopfschmerzen, Schwindel, Ohrensausen, Sehstörungen, Erbrechen, Kurzatmigkeit und Muskelschwäche. Bei mittelschweren bis schweren Vergiftungen färbe sich die Haut hellrot. Anfangs würden Erregungszustände, später Bewusstseinstrübungen auftreten. Tiefes Koma, Krampfanfällen, Herzrhythmusstörungen bis zum Kollaps seien weitere Folgen. Würde eine Kohlenmonoxidvergiftung eintreten, sei es wichtig, dass die betroffene Person schnell behandelt werde, sonst drohten Langzeitschäden.

Tipps, um gefährliche Situationen zu vermeiden:

  • Benutzen Sie Holzkohlegrills nie in geschlossenen Räumen, auch nicht als Wärmequelle,
  • Feuerungsanlagen wie Kaminöfen dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn der Bezirksschornsteinfegermeister die Brandsicherheit und die sichere Abgasführung bescheinigt hat,
  • Lesen Sie in jedem Fall vor Inbetriebnahme eines Heizgerätes die beigefügte Bedienungsanleitung sorgfältig durch und beachten Sie die Sicherheitshinweise,
  • Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister. Seine Adresse finden Sie im Telefonbuch oder auf: http://www.schornsteinfeger-liv-baden-wuerttemberg.de/. Hier finden Sie auch weitere Informationen rund um den sicheren Betrieb von Feuerungsanlagen.

Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg