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Tod nach Stromschlag: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Wie die Stutt­garter Nach­richten am 14.04.2010 berichten, hat die Staats­an­walt­schaft Stutt­gart gegen einen 51-jährigen Haus­be­sitzer Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Der Beschul­digte habe bei Repa­ra­tur­ar­beiten in seinem Keller ein Strom­kabel falsch ange­schlossen. Hier­durch habe ein 33-jähriger Feu­er­wehr­ka­merad aus Korntal-Münchingen am 3. Juli 2009 beim Betrieb einer Tauch­pumpe während eines Unwet­ter­ein­satzes einen tödli­chen Strom­schlag erlitten.

Ein Termin zur Haupt­ver­hand­lung ist noch nicht anbe­raumt.