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Rettungsgasse bei Schrittgeschwindigkeit und Stau! Nicht erst wenn Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr kommen

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon Medienteam KFV Heilbronn

Ret­tungs­gasse zu bilden. Bisher galt dies sobald der Ver­kehr stockte. Aber was bedeutet sto­ckender Ver­kehr? Klar­heit brachte nun die Ände­rung des §11 der StVO.

Seit 1.1.2017 schreibt die StVO vor, dass die Ret­tungs­gasse bei „Schritt­ge­schwin­dig­keit oder Fahr­zeugen im Still­stand“ gebildet werden muss.

$11 Absatz (2) StVO regelt:
„Sobald Fahr­zeuge auf Auto­bahnen sowie auf Außerorts­straßen mit min­des­tens zwei Fahr­streifen für eine Rich­tung mit Schritt­ge­schwin­dig­keit fahren oder sich die Fahr­zeuge im Still­stand befinden, müssen diese Fahr­zeuge für die Durch­fahrt von Polizei- und Hilfs­fahr­zeugen zwi­schen dem äußerst linken und dem unmit­telbar rechts daneben lie­genden Fahr­streifen
für eine Rich­tung eine freie Gasse bilden.„

Schritt­ge­schwin­dig­keit ist die Geschwin­dig­keit von etwa 7 bis 10 km/h. Leider funk­tio­niert dies noch viel zu selten. Jeder weiß wohl jetzt, was eine Ret­tungs­gasse ist, aber wohl noch nicht, dass diese sofort und immer gebildet werden muss.

Wenn die Ret­tungs­gasse erst bei Annäherung von Ein­satz­fahr­zeugen gebildet wird, bedarf es hierzu zu viel Zeit und
die Anfahrt dauert unnötig lang. Die ste­henden Fahr­zeuge müssen ihre Posi­tion verändern, was in jedem Fall Zeit kostet; oft ist eine Umpo­si­tio­nie­rung gar nicht mehr möglich.

Lassen Sie uns Angehörige von Feu­er­wehr, THW oder einer Hilfs­or­ga­ni­sa­tion Vor­bild sein und es besser machen. Immerhin wissen wir am aller­besten, wie wichtig eine schnelle Hilfe sein kann. Jeder, der diese Zeilen liest, sollte künftig vor­bild­lich han­deln und bei Schritt­ge­schwin­dig­keit sofort die Ret­tungs­gasse bilden. Denken Sie an diese Zeilen und verdrängen Sie nicht ein­fach Ihr schlechtes Gewissen.

Quelle. Innen­mi­nis­te­rium Baden-Württem­berg