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Reinhold Gall mit neuer Führerscheinregelung 'vom Grundsatz her' zufrieden

von Kreisfeuerwehrverband

Bei der beson­deren Fahr­erlaubnis bis 4,75 t kann man nicht von einem Feu­er­wehrführer­schein reden

Zur heu­tigen Ent­schei­dung des Land­tags zum Thema „Gesetz über Fahr­be­rech­ti­gungen zum Führen von Ein­satz­fahr­zeugen“ erklärt der Vor­sit­zende des Kreis­feu­er­wehr­ver­bands Heil­bronn Rein­hold Gall :

„Vom Grund­satz her begrüße ich, dass das Land end­lich – mit gut ein­ein­halb Jahren Verzug – den vom Bun­des­ge­setz­geber vor­ge­ge­benen Rahmen bei der so genannten „Beson­deren Fahr­erlaubnis“ nutzt, um die Ein­satzfähig­keit der Blau­licht­or­ga­ni­sa­tionen sicher zu stellen. Aller­dings pro­fi­tieren die Feu­er­wehren von dieser Rege­lung am wenigs­tens, denn dort gibt es so gut wie keine Ein­satz­fahr­zeuge, die unter die Grenze von 4,75 Tonnen fallen und damit von der Neu­re­ge­lung pro­fi­tieren. Für die aller­meisten Feu­er­wehr­ein­satz­fahr­zeuge ist also noch wie vor der Erwerb eines regulären Führer­scheins für Fahr­zeuge dieser Gewichts­klasse not­wendig.

Pro­ble­ma­tisch finde ich, dass die Aus­bil­dung bzw. die Prüfung zum Errei­chen der Fahr­erlaubnis bei Fahr­zeugen bis 4,75 Tonnen orga­ni­sa­ti­ons­in­tern, also z.B. von den Frei­wil­ligen Feu­er­wehr oder einer Roten-Kreuz-Orts­gruppe vor­ge­nommen werden soll. Es bleibt abzu­warten, ob dies vom Ehrenamt über­haupt leistbar und gewollt ist.

Sei­tens der betrof­fenen Orga­ni­sa­tionen wäre als beson­derer Anreiz für das Ehrenamt wünschens­wert, wenn man die „Beson­dere Fahr­erlaubnis“ nach mehrjähriger Fahr­praxis in eine reguläre umwan­deln könnte, was bis­lang noch nicht vor­ge­sehen ist.“

Bis zur 2.Lesung im Par­la­ment bleibt aber noch Zeit ent­spre­chende Verände­rungen am Ent­wurf vor­zu­nehmen.

Der Bun­des­ge­setz­geber hat gegenwärtig einen Gesetz­ent­wurf in der Anhörung der vor­sieht eine beson­dere Fahr­erlaubnis bis 7,5 t zu schaffen. Es bleibt abzu­warten wie dies im Ein­zelnen aus­ge­staltet sein wird. Aber auch hier plädiere ich für eine Lösung welche nicht aus­schließlich das Ehrenamt in die Ver­ant­wor­tung nimmt, son­dern zumin­dest für die Träger der ver­schie­denen Orga­ni­sa­tionen eine Option ermöglicht, qua­li­fi­zierte Unterstützung bei der Aus­bil­dung und Prüfung in Anspruch zu nehmen.