QR-Code zur Seite

Reinhold Gall begrüßt Änderung des Landesfeuerwehrgesetzes

Der Landtag von Baden-Württem­berg hat am 7. Oktober in Erster Lesung die Neu­fas­sung des Lan­des­feu­er­wehr­ge­setzes dis­ku­tiert. Rein­hold Gall, MdL, Vor­sit­zender des Kreis­feu­er­wehr­ver­bandes Heil­bronn, sieht in der Neu­re­ge­lung eine sta­bile recht­liche Grund­lage für die Fortführung der erfolg­rei­chen Arbeit der Feu­er­wehren im Stadt- und Land­kreis Heil­bronn.

In seiner Stel­lung­nahme zum Gesetz­tes­ent­wurf vor dem Landtag würdigte er, dass die Lan­des­re­gie­rung Erfah­rungen und Vor­schläge aus den Reihen der Feu­er­wehren und der Kom­munen in ihrem Ent­wurf berücksich­tigt hat: „Die Ände­rungen waren längst überfällig und geben den Ent­wick­lungen der letzten Jahre ihren gesetz­li­chen Rahmen.“

Ins­be­son­dere begrüßte Rein­hold Gall in seiner Ple­nar­rede den Erhalt der Werk­feu­er­wehren in ihrer jet­zigen Form. „Ein Ver­zicht auf die Werks­angehörig­keit wäre mit einer Ver­schlech­te­rung der Arbeits­be­din­gungen für die Mit­glieder der Werk­feu­er­wehren ein­her­ge­gangen - mit ver­hee­renden Folgen für die Qua­li­fi­ka­tion in diesem hoch spe­zia­li­sierten Bereich“, erläuterte er. Pro­ble­ma­tisch wäre dies gewesen, weil von zahl­rei­chen Betrieben im Land auf­grund der dort ver­ar­bei­teten Mate­ria­lien ein hohes Gefährdungs­po­ten­tial aus­geht. Im Stadt- und Land­kreis Heil­bronn gibt es sechs Werk­feu­er­wehren.

Lobend hervor hob Rein­hold Gall auch die neue Rege­lung zum Anspruch auf Ruhe­zeiten gegenüber dem Arbeits­geber nach körper­lich extrem belas­tenden Einsätzen. Dass die Regie­rung ursprünglich eine Frei­stel­lung der Beschäftigten im öffent­li­chen Dienst für Feu­er­wehr­einsätze nur nach einer Inter­es­senabwägung zulassen wollte, hält Rein­hold Gall für völlig abwegig – aber schließlich schaffte es diese Ein­schränkung auch nicht ins Gesetz.

Aller­dings machte Rein­hold Gall auch Kritik deut­lich. „Ent­gegen der For­de­rung des Lan­des­feu­er­wehr­ver­bands wird die Ver­si­che­rungs­summe für Haft­pflicht­ansprüche zwar erhöht, jedoch auf 15 Mil­lionen Euro begrenzt.“, bemängele er. Hinzu komme, dass wei­terhin für Führungskräfte in der Feu­er­wehr keine Min­dest­qua­li­fi­ka­tionen vor­ge­geben werden und auch das Kon­zept der Lan­des­feu­er­wehr­schule nicht in diesem Sinne als eine Aka­demie wei­ter­ent­wi­ckelt werde.

Eine andere wich­tige Frage im Zusam­men­hang mit der Feu­er­wehr wurde diese Woche eben­falls im Landtag debat­tiert: Die SPD-Land­tags­frak­tion for­dert im Zuge einer Novel­lie­rung der Lan­des­bau­ord­nung die gesetz­liche Pflicht zum Einbau von Rauch­warn­mel­dern. Diese - schon seit meh­reren Jahren - erho­bene For­de­rung soll end­lich Gesetz werden: „Rauch­warn­melder führen nach­weis­lich zu einer schnel­leren Reak­tion von Bewoh­nern bei Aus­bruch eines Woh­nungs­brands und dies können die ent­schei­denden Minuten sein bei der Frage, ob Leben gerettet werden kann oder nicht“, berich­tete Rein­hold Gall aus eigener Erfah­rung.