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Reform des Rettungsdienstgesetzes zur Einbringung in den Landtag verabschiedet

von Medienteam KFV Heilbronn

„Im Ret­tungs­dienst wird künftig die gesamte Ret­tungs­kette opti­miert. Dabei bekommen die Bereichs­ausschüsse mehr Ver­ant­wor­tung und die Stadt- und Land­kreise mehr Ein­fluss“, sagte Innen­mi­nister Rein­hold Gall am Dienstag, 27. Oktober 2015, nachdem das Lan­des­ka­bi­nett die Reform des Ret­tungs­dienst­ge­setzes zur Ein­brin­gung in den Landtag ver­ab­schiedet hat. Der Ent­wurf war im Anhörungs­ver­fahren auf große Zustim­mung gestoßen.

Künftig würden alle Ele­mente des Ret­tungs­dienstes als „Ret­tungs­kette“ defi­niert. Die Bereichs­ausschüsse als wich­tigste Pla­nungs­gre­mien vor Ort würden ver­pflichtet, neben der Hilfs­frist den gesamten Ein­satz­ab­lauf vom Ein­gang der Not­rufe in der Leit­stelle bis zur Übergabe der Pati­enten in das rich­tige Kran­ken­haus jährlich zu überprüfen und auf eine Verkürzung aller Zeit­in­ter­valle hin­zu­wirken.

„Die Pla­nung der Bereichs­ausschüsse hört damit nicht wie bisher beim Ein­treffen des Ret­tungs­wa­gens oder Not­arztes beim Pati­enten auf. Ent­schei­dend ist viel­mehr, dass jedes Glied in der Ret­tungs­kette leis­tungsfähig ist und die Abläufe optimal und schnell inein­ander greifen“, betonte Minister Gall.

Damit würden, zusätzlich zur bis­he­rigen Hilfs­frist, ganz ent­schei­dende Qualitätskri­te­rien für eine gute und schnelle Not­fall­ver­sor­gung berücksich­tigt.

Die Stadt- und Land­kreise als Rechts­auf­sichtsbehörden würden die Bereichs­ausschüsse künftig stärker unterstützen und starken Ein­fluss auf die Infra­struktur im Ret­tungs­dienst und auf not­wen­dige Maßnahmen zur Ver­bes­se­rung der Not­fall­ver­sor­gung erhalten. So seien diese recht­zeitig vor den Sit­zungen der Bereichs­ausschüsse über not­wen­dige Ver­bes­se­rungsmaßnahmen zu infor­mieren. Sie hätten künftig die Bereichspläne, in denen die Vor­hal­tungen im Ret­tungs­dienst fest­ge­legt sind, zu geneh­migen und könnten bei Hand­lungs­be­darf selbst tätig werden. Außerdem würden sie zusammen mit der baden-württem­ber­gi­schen Kran­ken­haus­ge­sell­schaft künftig auf Lan­des­ebene im Pla­nungs­gre­mium „Lan­des­aus­schuss für den Ret­tungs­dienst“ mit­wirken.

Eben­falls gesetz­lich ver­an­kert werde eine lan­des­ein­heit­liche unabhängige Qualitätssi­che­rung. Kern­ele­ment sei eine „zen­trale Stelle“ im Land, die die Betei­ligten im Ret­tungs­dienst durch eine jährliche Ana­lyse der Ret­tungs­kette im Hin­blick auf die Struktur-, Pro­zess- und Ergeb­nis­qualität der Not­fall­ret­tung unterstütze. Dadurch würden regelmäßig mögliche Ver­bes­se­rungs­po­ten­ziale in Ret­tungs­dienst auf­ge­zeigt.

„Zudem erhöhen wir die Qualität der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung durch eine zügige Umset­zung des vom Bund erlas­senen Not­fall­sanitäter­ge­setzes“, hob Innen­mi­nister Gall hervor. Bis 2020 sollen alle Ret­tungs­as­sis­tenten zu höher qua­li­fi­zierten Not­fall­sanitätern fort­ge­bildet werden. Als Übergangs­re­ge­lung können die Ret­tungs­wagen künftig bis längs­tens 31. Dezember 2020 mit einem Ret­tungs­as­sis­tenten oder einem Not­fall­sanitäter besetzt werden. Ab 2021 sind aus­schließlich Not­fall­sanitäter vor­ge­sehen. Für beson­dere Härtefälle ist eine Übergangs­zeit bis Ende 2025 im Ein­zel­fall vor­ge­sehen.

Erst­malig seien nun auch die Aus­bil­dung- und Wei­ter­bil­dungs­kosten für die Not­fall­sanitäterinnen und Not­fall­sanitäter gesetz­lich gere­gelt. Diese würden künftig von den Kran­ken­ver­si­che­rungen über­nommen.

„Zur Verkürzung des the­ra­pie­freien Inter­valls bis zum Ein­treffen des Ret­tungs­dienstes kommt den qua­li­fi­zierten ehren­amt­lich tätigen Hel­fern als Erste-Hilfe-Ein­heiten beson­dere Bedeu­tung zu, wie zum Bei­spiel beim Herz-Kreis­lauf-Still­stand, bei dem es auf jede Sekunde ankommt. Hierzu werden wir die recht­li­chen Rah­men­be­din­gungen schaffen“, kündigte der Minister an.

Quelle: Innen­mi­nis­te­rium Baden-Württem­berg