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Rauchmelderpflicht für Neubauwohnungen in Thüringen

In Thüringen gibt es künftig eine Rauch­mel­der­pflicht in Woh­nungen. Das hat der Thüringer Landtag beschlossen. Der Thüringer Feu­er­wehr-Ver­band begrüßte die ent­spre­chende Ände­rung der Thüringer Bau­ord­nung. Damit werde eine For­de­rung des Ver­bandes - zumin­dest teil­weise - end­lich in die Realität umge­setzt, so Ver­bands­chef Lars Osch­mann. Schlaf- und Kin­der­zimmer sowie Flure müssen nun mit Rauch­mel­dern ausgerüstet werden.

Aller­dings geht dem ThFV die neue Rege­lung nicht weit genug. Rauch­melder müssten dem Gesetz zu Folge nur in neue Woh­nungen und Häuser ein­ge­baut werden. Damit gebe es gerade im kri­ti­schen Bereich der Alt­bauten keine Pflicht, Rauch­melder ein­zu­bauen. Osch­mann appel­lierte des­halb an Woh­nungs­be­sitzer und Mieter, die Geräte frei­willig zu instal­lieren. Rauch­melder könnten Lebend retten! Jährlich sterben bun­des­weit rund 600 Men­schen bei Bränden. Allein in Thüringen kamen in den Jahren 2005 und 2006 jeweils 16 Men­schen bei Woh­nungs- und Gebäudebränden ums Leben. Fast alle Todes­opfer waren in pri­vaten Woh­nungen zu beklagen. Tödlich ist bei Bränden meist nicht das Feuer. Viel­mehr sterben die Men­schen durch den hoch­gif­tigen Brand­rauch. Bereits wenige Atemzüge sind tödlich. Die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersti­cken dann. Der laute Alarm des Rauch­mel­ders warnt recht­zeitig vor der Brand­ge­fahr und gibt den Bewoh­nern den nötigen Vor­sprung, sich in Sicher­heit zu bringen und die Feu­er­wehr zu alar­mieren.