Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

Suchergebnis löschen

Rauchmelderpflicht für Neubauwohnungen in Thüringen

In Thüringen gibt es künftig eine Rauchmelderpflicht in Wohnungen. Das hat der Thüringer Landtag beschlossen. Der Thüringer Feuerwehr-Verband begrüßte die entsprechende Änderung der Thüringer Bauordnung. Damit werde eine Forderung des Verbandes - zumindest teilweise - endlich in die Realität umgesetzt, so Verbandschef Lars Oschmann. Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure müssen nun mit Rauchmeldern ausgerüstet werden.

Allerdings geht dem ThFV die neue Regelung nicht weit genug. Rauchmelder müssten dem Gesetz zu Folge nur in neue Wohnungen und Häuser eingebaut werden. Damit gebe es gerade im kritischen Bereich der Altbauten keine Pflicht, Rauchmelder einzubauen. Oschmann appellierte deshalb an Wohnungsbesitzer und Mieter, die Geräte freiwillig zu installieren. Rauchmelder könnten Lebend retten! Jährlich sterben bundesweit rund 600 Menschen bei Bränden. Allein in Thüringen kamen in den Jahren 2005 und 2006 jeweils 16 Menschen bei Wohnungs- und Gebäudebränden ums Leben. Fast alle Todesopfer waren in privaten Wohnungen zu beklagen. Tödlich ist bei Bränden meist nicht das Feuer. Vielmehr sterben die Menschen durch den hochgiftigen Brandrauch. Bereits wenige Atemzüge sind tödlich. Die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt den Bewohnern den nötigen Vorsprung, sich in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.