QR-Code zur Seite

Prüfung der Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

von Medienteam KFV Heilbronn

Die Unfall­verhütungs­vor­schrift „Feu­er­wehren“ (DGUV Vor­schrift 49) schreibt regelmäßige Prüfungen für die Ausrüstung und Geräte der Feu­er­wehren vor.

Die Art, der Zeit­punkt und der Umfang der Prüfungen ergeben sich aus den Prüfgrundsätzen für Ausrüstung und Geräte der Feu­er­wehr (DGUV Grund­satz 305-002).

Das Minis­te­rium für Inneres, Digi­ta­li­sie­rung und Migra­tion Baden-Württem­berg und die Unfall­kasse Baden-Württem­berg weisen auf einige grundsätzliche Anfor­de­rungen bei der Prüfung von Feu­er­wehr­ausrüstungen hin.

Diese Hin­weise finden Sie hier:
http://www.fwvbw.de/fileadmin/Downloads/Aktuelles/Fachgebiete/Pruefgru…Hinweise_IM_und_UKBW.pdf

Quelle: Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Baden-Württem­berg