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Persönliche Schutzausrüstung - Nachweispflicht der Hersteller und Händler

Aus gege­benem Anlass weist die Unfall­kasse Baden-Württem­berg auf die grund­le­gende For­de­rung bei der Beschaf­fung von Schutz­klei­dung hin. Für alle Bestand­teile der Persönli­chen Schutz­ausrüstung (PSA) gibt es Normen. Diese sind zu beachten. Der Her­steller bzw. Händler muss die Überein­stim­mung seines Pro­dukts mit den Normen durch Zer­ti­fi­kate eines aner­kannten Prüfin­sti­tuts nach­weisen. Die PSA muss ent­spre­chend gekenn­zeichnet sein.