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Notfallsanitäter löst den Rettungsassistenten ab

von Medienteam KFV Heilbronn

Der Ret­tungs­dienst steht vor einem Umbruch: Künftig soll der so genannte Not­fall­sanitäter der höchst­qua­li­fi­zierte nichtärzt­liche Aus­bil­dungs­beruf sein. Er löst dann den bis­he­rigen Ret­tungs­as­sis­tenten ab. Deutsch­lands Feu­er­wehren leisten fast ein Drittel aller Akut­einsätze im Ret­tungs­dienst. Des­halb begleiten der Deut­sche Feu­er­wehr­ver­band (DFV) und die Arbeits­ge­mein­schaft der Leiter der Berufs­feu­er­wehren (AGBF Bund) das Gesetz­ge­bungs­ver­fahren intensiv. Sie haben an einer ersten Anhörung beim Bun­des­mi­nis­te­rium für Gesund­heit teil­ge­nommen.

Die künftige Aus­bil­dung soll statt zwei künftig drei Jahre dauern. Dabei pochen AGBF und DFV auf den bewährten Pra­xis­bezug an den Ret­tungs­dienst­schulen der Feu­er­wehren. Es sollten nicht aus­schließlich Aka­de­miker lehren, wie dies im Refe­ren­ten­ent­wurf für die Zukunft geplant ist, sagt Karl-Heinz Knorr, stell­ver­tre­tender Bun­des­vor­sit­zender der AGBF. Dies sei weder umsetzbar noch sach­ge­recht. Knorr: Feu­er­wehr ist ein ganz­heit­li­ches Hil­fe­leis­tungs­system mit modu­larem Aufbau und ein­heit­li­chen Struk­turen. Wir brau­chen Aus­bilder, die in dieser Welt zu Hause sind.

Feu­er­wehren können den Ret­tungs­dienst auf­grund der vor­han­denen Stand­orte und des größeren Per­so­nal­pools nach Über­zeu­gung ihrer Spit­zen­or­ga­ni­sa­tionen auch sehr effi­zient leisten. Des­halb kämpfen DFV und AGBF dafür, dass auch die Aus­bil­dung zum Not­fall­sanitäter in das bestehende Lauf­bahn­mo­dell passt und vernünftig leistbar ist. Sowohl der Ret­tungs­as­sis­tent, als auch der Ret­tungs­sanitäter sind bewährte Qua­li­fi­ka­tionen, deren Inhalte für die Aus­bil­dung anzu­er­kennen sind, for­dert DFV-Vizepräsident Ludwig Geiger. Hierfür müssen ein modu­larer Aufbau der Aus­bil­dung sowie die unein­ge­schränkte Anre­chen­bar­keit von bestimmten Inhalten der Feu­er­wehr-Aus­bil­dung erhalten bleiben, ergänzt Knorr die For­de­rungen der Feu­er­wehren.

AGBF und DFV plädieren für eine zehnjährige Übergangs­frist. Bisher ist vor­ge­sehen, dass Ret­tungs­as­sis­tenten nur inner­halb von fünf Jahren durch Nachprüfung zum Not­fall­sanitäter ernannt werden können. Der DFV und die AGBF gehen außerdem davon aus, dass den Feu­er­wehren und damit den Kom­munen durch den neuen Aus­bil­dungs­beruf keine Mehr­kosten ent­stehen.

Wei­tere offene Fragen zu dem neuen Berufs­bild sind etwa gere­gelte Not­kom­pe­tenzen oder die Inte­gra­tion der Führer­schein-Aus­bil­dung. Die Beset­zung der Ret­tungs­mittel und der künftige Wert der Aus­bil­dung zum Ret­tungs­sanitäter sind dagegen Länder­sache.

Die ausführliche gemein­same Stel­lung­nahme von AGBF und DFV zu Novel­lie­rung des Berufs­bildes Ret­tungs­dienst steht im Internet zum Down­load unter www.feuerwehrverband.de/novelle-berufsbild-rettd.html.

Feu­er­wehr im Ret­tungs­dienst: Die wich­tigsten Zahlen

Die Feu­er­wehren bewältigen von bun­des­weit 401 Stand­orten mit 833 Ein­satz­fahr­zeugen jährlich rund 1,4 Mil­lionen Akut­einsätze im Ret­tungs­dienst. Das sind 30 Pro­zent des Gesamt­auf­kom­mens. 81 Pro­zent der 29 000 Beamten der Berufs­feu­er­wehren verfügen über eine ret­tungs­dienst­liche Qua­li­fi­ka­tion.

Quelle: Deut­scher Feu­er­wehr­ver­band