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Neues Rundschreiben 431/2008 zum Thema Hanrath Schuhe

von Unfallkasse Baden-Württemberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem nun auch das Ver­wal­tungs­ge­richt Aachen über den Eil­an­trag der Fa. Han­rath bzgl. den Unter­sa­gungs­verfügungen ent­schieden hat, hat unser Dach­ver­band ein wei­teres Rund­schreiben (siehe Anlage) her­aus­ge­geben.

Der Eil­an­trag wurde abge­lehnt und die Unter­sa­gungs­verfügungen haben nach wie vor Bestand. Auch wenn der Her­steller immer wieder andere Aus­sagen tätigt bzw. Zer­ti­fi­kate vor­legt.Die benannten Feu­er­wehr­stiefel der Fa. Han­rath ent­spre­chen nicht der gefor­derten Norm und können des­halb nicht im Feu­er­wehr­dienst ein­ge­setzt werden.Somit haben auch die von uns im August 2008 gemachten Aus­sagen wei­terhin Gültig­keit.

Ich bitte sie die Feu­er­wehren in Ihrem Zuständig­keits­be­reich hierüber zu infor­mieren.–Mit freund­li­chen Grues­sen­Frank Obergöker­Ab­tei­lung Prae­ven­ti­on­Un­fall­kasse Baden-Wuert­tem­berg­Haupt­sitz Stutt­gar­tAugs­burger Strasse 700D-70329 Stutt­gartfon: +49-(0)711-9321-324fax: +49-(0)://www.uk-bw.de