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Neues Rettungsdienstgesetz zur Anhörung freigegeben

von Medienteam KFV Heilbronn

Die Lan­des­re­gie­rung will die Not­fall­ver­sor­gung in Baden-Württem­berg durch wich­tige Ände­rungen des Ret­tungs­dienst­ge­setzes deut­lich ver­bes­sern. „Dazu werden wir alle Ele­mente des Ret­tungs­ein­satzes beleuchten und die Bereichs­ausschüsse ver­pflichten, jedes Glied dieser Ret­tungs­kette regelmäßig zu überprüfen und zu opti­mieren. Zudem erhöhen wir die Qualität der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung durch eine zügige Umset­zung des Not­fall­sanitäter­ge­setzes, das der Bund Anfang 2014 ver­ab­schiedet hat“, erklärte Innen­mi­nister Rein­hold Gall am Dienstag, 14. Juli 2015, in Stutt­gart, nachdem das Kabi­nett den Gesetz­ent­wurf zur Anhörung frei­ge­geben hatte.

Der Bereichs­aus­schuss als wich­tigstes Pla­nungs­gre­mium vor Ort hat künftig nicht nur die Hilfs­frist, son­dern den gesamten Ein­satz­ab­lauf vom Ein­gang der Not­rufe in der Leit­stelle bis zur Übergabe der Pati­enten in das rich­tige Kran­ken­haus in die Pla­nungen ein­zu­be­ziehen. „Die Pla­nung der Bereichs­ausschüsse hört damit nicht wie bisher beim Ein­treffen des Ret­tungs­wa­gens oder Not­arztes beim Pati­enten auf. Ent­schei­dend ist viel­mehr, dass jedes Glied in der Ret­tungs­kette leis­tungsfähig ist und die Abläufe optimal und schnell inein­ander greifen“, betonte Minister Gall.
Jedes Jahr müssten diese Pro­zesse überprüft und eine Verkürzung aller Zeit­in­ter­valle ange­strebt werden. Damit würden - zusätzlich zur bis­he­rigen Hilfs­frist - ganz ent­schei­dende Qualitätskri­te­rien einer guten und schnellen Not­fall­ver­sor­gung in die Pla­nungs­ent­schei­dungen der Bereichs­ausschüsse ein­be­zogen.

Die Stadt- und Land­kreise als Rechts­auf­sichtsbehörden sollen die Bereichs­ausschüsse künftig mehr Ein­fluss auf die Infra­struktur im Ret­tungs­dienst erhalten. „Die Kreise sind hierzu recht­zeitig vor den Sit­zungen der Bereichs­ausschüsse über den Stand bei der Not­fall­ret­tung sowie über not­wen­dige Ver­bes­se­rungsmaßnahmen zu infor­mieren. Sie können bei unzu­rei­chenden Anpas­sungen selbst tätig werden“, unter­strich der Innen­mi­nister.

Durch eine unabhängige Qualitätssi­che­rung werden lan­des­weit ein­heit­liche Qualitätsmaßstäbe im Ret­tungs­dienst gesetzt. Eine zen­trale Stelle im Land unterstützt die Betei­ligten im Ret­tungs­dienst durch eine jährliche Ana­lyse der Ret­tungs­kette - mit Blick auf günstige Struk­turen, Pro­zesse -und Ergeb­nisse bei der Not­fall­ret­tung. Für alle Betei­ligten im Ret­tungs­dienst und jeden Kreis werden dadurch regelmäßig mögliche Ver­bes­se­rungs­po­ten­ziale auf­ge­zeigt. „Hierbei wollen wir auch wei­tere Erkennt­nisse über den tatsächli­chen Zeit­be­darf des Ret­tungs­dienstes, bei­spiels­weise zu den Hilfs­fristen, gewinnen“, sagte der Minister. „Wir werden unsere Über­le­gungen zu den Hilfs­fristen kon­se­quent auf die gesamte Ret­tungs­kette aus­dehnen, um damit Ver­bes­se­rungen zur Sicher­heit der Not­fallpa-tienten zu erzielen.“

Als Anpas­sung an das Not­fall­sanitäter­ge­setz des Bundes können die Ret­tungs­wagen künftig bis längs­tens 31.12.2020 mit einem Ret­tungs­as­sis­tenten oder einem Not­fall­sanitäter besetzt werden. Ab 2021 sind aus­schließlich Not­fall­sanitäter vor­ge­sehen. Ange­strebt werden eine zügige Beset­zung der Ret­tungs­wagen mit den höher­qua­li­fi­zierten Not­fall­sanitätern sowie eine rasche Nach­qua­li­fi­zie­rung der der­zei­tigen Ret­tungs­as­sis­tenten. Hierfür ist die Übergangs­re­ge­lung bis 31.12.2020 not­wendig, die der Aus­schluss­frist im Not­fall­sanitäter­ge­setz ent­spricht. Die für die Aus- und Wei­ter­bil­dung zu Nofall­sanitäterinnen und Not­fall­sanitätern anfal­lenden Kosten im Land tragen die Kran­ken­ver­si­che­rungen.

„Zur Verkürzung des the­ra­pie­freien Inter­valls bis zum Ein­treffen des Ret­tungs­dienstes kommt künftig den qua­li­fi­zierten ehren­amt­lich tätigen Hel­fern als Erste-Hilfe-Ein­heiten oder Helfer vor Ort beson­dere Bedeu­tung zu - wie bei­spiels­weise beim Herz-Kreis­lauf-Still­stand, bei dem es auf jede Sekunde ankommt. Hierzu werden wir die recht­li­chen Rah­men­be­din­gungen schaffen, um diese ehren­amt­li­chen Hel­fe­rinnen und Helfer recht­lich abzu­si­chern“, kündigte Minister Gall an.

Quelle: Innen­mi­nis­te­rium Baden-Württem­berg