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Neues Regelwerk für den Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren - DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren (UVV Feuerwehren)

von Medienteam KFV Heilbronn

Aus alt mach neu: Mit der DGUV Vor­schrift 49 „Feu­er­wehren“ erscheint eine überar­bei­tete Unfall­verhütungs­vor­schrift für den ehren­amt­li­chen Feu­er­wehr­be­reich (Frei­wil­lige Feu­er­wehr). Die Vor­schrift ersetzt die Unfall­verhütungs­vor­schrift „Feu­er­wehren“ (GUV-V C53), die seit 1989 in Kraft ist. Wei­ter­ent­wick­lungen in der Feu­er­wehr­technik, veränderte recht­liche Rah­men­be­din­gungen und neue Erkennt­nisse im Unfall­ge­schehen machten eine Überar­bei­tung not­wendig. Die Orga­ni­sa­tion von Sicher­heit und Gesund­heits­schutz stehen im Fokus des neuen Regel­werks.

Par­allel erscheint die neue DGUV Regel „Feu­er­wehren“ (105-049), um die neuen Vor­gaben ausführlich zu erläutern. Sie ersetzt die Durchführungs­an­wei­sungen der alten UVV.

Die neue DGUV Vor­schrift 49 (UVV Feu­er­wehren) trat in Baden-Württem­berg am 1.10.2019 in Kraft.

Mehr erfahren: https://www.fwvbw.de/uvv-feuerwehren,230.html