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Neues Muster für eine Feuerwehrsatzung

von Medienteam KFV Heilbronn

Mit der Novel­lie­rung des Feu­er­wehr­ge­setzes ver­folgten Innen­mi­nis­te­rium und Lan­des­feu­er­wehr­ver­band das Ziel, den Gemeinden wei­tere Spielräume zu öffnen, um über die Feu­er­wehr­sat­zungen orga­ni­sa­to­ri­sche Rege­lungen den örtli­chen Gege­ben­heiten anzu­passen. An anderen Stellen haben sich gesetz­liche Rege­lungen geändert, die eine Anpas­sung der Feu­er­wehr­sat­zungen erfor­der­lich machen.

Unter der Regie des Gemein­de­tags Baden-Württem­berg haben Herr Dietmar Ruf (Gemein­detag), Frau Windmüller und Herr Hil­dinger (Innen­mi­nis­te­rium) sowie Herr Dongus und Herr Rog­gen­dorf (LFV) die bekannte – und bewährte – Mus­ter­sat­zung überar­beitet und den neuen gesetz­li­chen Anfor­de­rungen ange­passt. Herr Ruf hat dan­kens­werter Weise die nicht unwich­tige Auf­gabe über­nommen, das Muster zu erläutern und zu kom­men­tieren. Die Veröffent­li­chung erfolgt in der Zeit­schrift des Gemein­de­tags, die am 15. Sep­tember 2010 erscheint.

Wie jedes Muster birgt auch dieses Chancen und Risiken: Die Chancen liegen unzwei­fel­haft darin, das Feu­er­wehr­wesen als Gemein­de­an­ge­le­gen­heit gleich­wohl in weiten Stre­cken ein­heit­lich zu orga­ni­sieren und zugleich die gewach­senen oder gewollten örtli­chen Modi­fi­ka­tionen auf­nehmen zu können. Das Risiko besteht in allzu unkri­ti­schem Abschreiben des Mus­ters, ohne sich darüber im Klaren zu sein, was auf örtli­cher Ebene tatsächlich gewollt ist.

Nach­fol­gend veröffent­li­chen wir die abge­stimmte Mus­ter­sat­zung zur wei­teren Ver­wen­dung als Word­datei.

Der Text der Mus­ter­sat­zung wie­der­holt in weiten Stre­cken den Text des Feu­er­wehr­ge­setzes. Dies nicht, weil es aus recht­li­chen Gründen erfor­der­lich wäre, son­dern auf vielfältig geäußerten Wunsch, auf diese Weise ein gebündeltes Werk mit gesetz­li­chen und Sat­zungs­re­ge­lungen zu erhalten, das die Rechts­an­wen­dung erleich­tert.

Der Lan­des­feu­er­wehr­ver­band bedankt sich bei Frau Windmüller, Herrn Ruf und Herrn Hil­dinger für die ange­nehme und enga­gierte Zusam­men­ar­beit bei der Überar­bei­tung des Mus­ters und - beson­ders - bei Herrn Ruf für die Erläute­rungen und Kom­men­tie­rungen.

Quelle: Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Baden-Württem­berg