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Neuer Rundfunkgebührenbeitrag für Feuerwehren ab 2013

von Medienteam KFV Heilbronn

Die Gebühren­ein­zugs­zen­trale der öffent­lich-recht­li­chen Rund­funk­an­stalten in Deutsch­land GEZ schreibt der­zeit die Feu­er­wehren wegen des neuen Rund­funk­bei­trages ab 2013 an. Dabei wird erläutert, was sich für Feu­er­wehr, Polizei, Bun­des­wehr, Zivil- und Kata­stro­phen­schutz ändert. Weiter bittet die GEZ im Fra­ge­bogen um zusätzliche Angaben von Ein­rich­tungen des Zivil- und Kata­stro­phen­schutzes.

  • Die Ein­rich­tung ist im einschlägigen Lan­des­ge­setz benannt. Bitte geben Sie Para­graph und Gesetz an.
  • Das Lan­des­ge­setz enthält keine Auf­lis­tung der zur Kata­stro­phen­hilfe Ver­pflich­teten. Der amt­liche Nach­weis über die Ver­pflich­tung ist beigefügt.

Diese Fragen lassen sich von einer Feu­er­wehr eigent­lich nicht beant­worten. Darum hat der Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Baden-Württem­berg die GEZ ange­schrieben.

Nach wie­der­holter Bitte um eine Ant­wort hat der Lan­des­feu­er­wehr­ver­band von der GEZ die bei­lie­gende Mit­tei­lung erhalten bei Feu­er­wehren reicht es aus, die Anzahl der Beschäftigten anzu­geben und auf das Feu­er­wehr­ge­setz zu ver­weisen. Auf die Anlage ver­weise ich. Der im Vor­druck erwähnte amt­liche Nach­weis ist also nicht nötig.

Der Bei­trag errechnet sich nach der Zahl der Betriebsstättenund der dort sozi­al­ver­si­che­rungs­pflichtig Beschäftigten. Ehren­amt­lich tätige Feu­er­wehr­angehörige sind keine sozi­al­ver­si­che­rungs­pflichtig Beschäftigen!

Bis zu acht Mit­ar­bei­tern pro Betriebsstätte ist 1/3 des Bei­trages zu bezahlen, also 5,99 Euro/Monat. Bei­trags­frei sind alle auf die Ein­rich­tung zuge­las­senen Fahr­zeuge. Im Ergebnis bedeutet dies, dass bei Feu­er­wehrhäusern mit bis zu acht haupt­amt­li­chen Kräften ein Monats­bei­trag von 5,99 Euro anfällt.

Quelle: Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Baden-Württem­berg