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Neue Prüfdrücke für neue Druckschläuche

Die DGUV (Deut­sche Gesetz­liche Unfall­ver­si­che­rung) hat nach ein­ge­henden Bera­tungen in der Fach­gruppe Feu­er­wehren-Hil­fe­leis­tung die Geräteprüford­nung (GUV-G 9102) hin­sicht­lich der Prüfungen von Druck­schläuchen nach DIN 14811 vom Januar 2008 ergänzt.

Näheres findet sich in den Anlagen, die die Lan­des­feu­er­wehr­schule Baden-Württem­berg nach Absprache mit der Unfall­kasse Baden-Württem­berg hier veröffent­licht.