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Neue Feuerwehr-Dienstvorschriften Dienstvorschriften FwDV DV/800 und FwDV/DV 810

von Medienteam KFV Heilbronn

Der „Aus­schuss Feu­er­wehr­an­ge­le­gen­heiten, Kata­stro­phen­schutz und zivile Ver­tei­di­gung (AFKzV)“ des Arbeits­kreises V der Ständi-gen Kon­fe­renz der Innen­mi­nister und Sena­toren der Länder hat die Einführung der Dienst­vor­schriften „Infor­ma­tions- und Kom­mu­ni­kati-ons­technik im Ein­satz (FwDV/DV 800)“ und „Sprech- und Daten­funk­ver­kehr (FwDV/DV 810)“ sowohl als Feu­er­wehr-Dienst­vor­schrift (FwDV) als auch als Dienst­vor­schrift für den gesamten Bevölke­rungs­schutz (DV) emp­fohlen. Die Dienst­vor­schriften richten sich als all-gemeine Dienst­vor­schrift (DV) an alle, die ins­be­son­dere den Digi­tal­funk nutzen. Dies sind neben den Feu­er­wehren der Ret­tungs­dienst sowie die im Kata­stro­phen­schutz mit­wir­kenden Orga­ni­sa­tionen.

Für Baden-Württem­berg sind die bei-den Dienst­vor­schriften durch Schrei-ben unseres Refe­rats 62 „Feu­er­wehr und Brand­schutz“ vom 14. August 2019 bekannt gegeben. Durch die Rege­lungen der „Ver­wal­tungs­vor­schrift des Innen­mi­nis­te­riums über die Aus- und Fort­bil­dung der Feu­er­wehr­angehö-rigen in Baden-Württem­berg vom 5. Februar 2018 (VwV-Feu­er­wehraus-bil­dung)“ sind die FwDV bei den Feuer-wehren ver­bind­lich zu beachten. Die wei­teren im Bevölke­rungs­schutz mit-wir­kenden Ein­rich­tungen und Organi-sationen wenden die DV 800 und DV 810 im Rahmen der Nut­zung des Digi-tal­funks BOS an.
Die Kom­mu­ni­ka­tion im Ein­satz erfolgt heute nicht mehr aus­schließlich über den Funk der Behörden und Orga­ni­sa­tionen mit Sicher­heits­auf­gaben (BOS). Viele Ein­satz­leit­fahr­zeuge und Ein­satz-führungs­stellen sind darüber hinaus mit wei­teren Übert­ra­gungs­tech­niken aus­ge­stattet. Dies und selbst­verständ-lich die vor­an­schrei­tende Einführung des Digi­tal­funks BOS hat eine grundle-gende Überar­bei­tung der aus den 1980er Jahren stam­menden Dienst-vor­schriften zum IuK-Ein­satz erfor­der­lich gemacht.

In der FwDV/DV 800 sind die grundle-genden Tech­niken und technik-überg­rei­fende Hand­lungs­an­wei­sungen (z. B. Vor­rang­stufen und Buch­sta­bier-alphabet) des IuK-Ein­satzes beschrie-ben. Diese Gesichts­punkte werden unabhängig vom gewählten Übertra-gungsweg ver­wendet. Ein beson­deres Augen­merk wurde bei der Überarbei-tung auf die Beach­tung der Grundsät-ze zur Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit gelegt.

Die FwDV/DV 810 berücksich­tigt die tech­ni­schen Beson­der­heiten und die Abwick­lung des Sprech- und Daten-funk­ver­kehrs im Digi­tal­funk BOS sowie im Ana­log­funk der BOS. Da die grund­le­genden Rege­lungen für alle BOS glei­chermaßen gelten, wird ein rei-bungs­loser Funk­ver­kehr gewährleistet.
Um einen länderüberg­rei­fenden Ein-satz sicher­zu­stellen, können daher nur Ver­fah­rens­weisen gere­gelt werden, die bun­des­weit und für die betref­fenden BOS ein­heit­lich sind, wobei die Vor-schriften für den IuK-Ein­satz erst­mals als von der Polizei unabhängige Dienst­vor­schriften erstellt wurden; inhalt­lich sind sie im Wesent­li­chen iden­tisch. Darüber hinaus gelten die länder- und orga­ni­sa­ti­ons­spe­zi­fi­schen Rege­lungen ergänzend. In Baden-Württem­berg sind dies bei­spiels­weise die Beiträge der Schrif­ten­reihe „Rege­lungen zum Betriebs­hand­buch Digi­tal­funk BOS“ des Minis­te­riums für Inneres, Digi­ta­li­sie­rung und Migra­tion, die veröffent­licht und auf der Homepa-ge der Lan­des­feu­er­wehr­schule einge-stellt sind.
Die neuen Dienst­vor­schriften FwDV/DV 800 „Infor­ma­tions- und Kom­muni-kat­ions­technik im Ein­satz“ und FwDV/DV 810 „Sprech- und Daten­funkver-kehr“ können auf der Home­page der Lan­des­feu­er­wehr­schule unter folgen-dem Link abge­rufen werden: https://www.lfs-bw.de/Fachthemen/RechtOrganisation/Seiten/fwdv.aspx