Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Nachrüstung von Spiegeln an Feuerwehrfahrzeugen

Hinweis der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg

Bei den infrage kommenden Feuerwehrfahrzeugen sind die neuen Spiegel, das sind der  Nahbereichs/Anfahr-Außenspiegel und der Weitwinkel-Außenspiegel auf der rechten Fahrzeugseite einzubauen. Die Spiegel müssen zudem die richtige Wölbung haben. Wenn die Spiegel der Gruppen IV und V bereits vorhanden sind, aber eine zu geringe Wölbung haben, müssen diese Spiegel ausgetauscht werden, andernfalls wird keine Prüfplakette erteilt.

Wir machen darauf aufmerksam, dass es eine Prüfvorschrift des TÜV Süddeutschland gibt, nach der ab Oktober 2008 die geprüften Fahrzeuge bereits über Spiegel mit der zukünftig zulässigen Krümmung verfügen müssen. Andernfalls wird als Prüfergebnis ein "Erheblicher Mangel" (EM) festgestellt und die Prüfplakette versagt.

Um den Feuerwehren Unannehmlichkeiten zu ersparen und einen unnötigen Aufwand einer Nachprüfung zu vermeiden, machen wir hiermit auf diesen Sachstand aufmerksam.

Man sollte also vor der nächsten Hauptuntersuchung z.B. von der Vertragswerkstatt feststellen lassen, ob die vorhandenen Spiegel die richtige Krümmung haben und erst danach zur wiederkehrenden Prüfung fahren.Wir verweisen auch auf unsere Mitteilung vom 7.11.2008  „Pflicht für die Nachrüstung von Spiegeln an Feuerwehrfahrzeugen“

LFS BW Bearbeiter: Fleck