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Nachrüstung von Spiegeln an Feuerwehrfahrzeugen

Hin­weis der Lan­des­feu­er­wehr­schule Baden-Württem­berg

Bei den infrage kom­menden Feu­er­wehr­fahr­zeugen sind die neuen Spiegel, das sind der Nah­be­reichs/Anfahr-Außenspiegel und der Weit­winkel-Außenspiegel auf der rechten Fahr­zeug­seite ein­zu­bauen. Die Spiegel müssen zudem die rich­tige Wölbung haben. Wenn die Spiegel der Gruppen IV und V bereits vor­handen sind, aber eine zu geringe Wölbung haben, müssen diese Spiegel aus­ge­tauscht werden, andern­falls wird keine Prüfpla­kette erteilt.

Wir machen darauf auf­merksam, dass es eine Prüfvor­schrift des TÜV Süddeutsch­land gibt, nach der ab Oktober 2008 die geprüften Fahr­zeuge bereits über Spiegel mit der zukünftig zulässigen Krümmung verfügen müssen. Andern­falls wird als Prüfer­gebnis ein "Erheb­li­cher Mangel" (EM) fest­ge­stellt und die Prüfpla­kette ver­sagt.

Um den Feu­er­wehren Unan­nehm­lich­keiten zu ersparen und einen unnötigen Auf­wand einer Nachprüfung zu ver­meiden, machen wir hiermit auf diesen Sach­stand auf­merksam.

Man sollte also vor der nächsten Haupt­un­ter­su­chung z.B. von der Ver­trags­werk­statt fest­stellen lassen, ob die vor­han­denen Spiegel die rich­tige Krümmung haben und erst danach zur wie­der­keh­renden Prüfung fahren.Wir ver­weisen auch auf unsere Mit­tei­lung vom 7.11.2008 „Pflicht für die Nachrüstung von Spie­geln an Feu­er­wehr­fahr­zeugen“

LFS BW Bear­beiter: Fleck