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Muster für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans

Das Feu­er­wehr­ge­setz für Baden-Württem­berg for­dert eine den örtli­chen Verhältnissen ent­spre­chende leis­tungsfähige Gemein­de­feu­er­wehr.
Ein Feu­er­wehr­be­darfs­plan nach diesem Muster enthält wesent­liche Angaben für die Beschrei­bung der feu­er­wehr­tech­nisch rele­vanten örtli­chen Verhältnisse (Gefährdungs­ana­lyse) und bildet die Grund­lage für die Auf­stel­lung und Ausrüstung einer für einen geord­neten Lösch- und Ret­tungs­ein­satz erfor­der­li­chen leis­tungsfähigen Feu­er­wehr.
Das Muster für den Feu­er­wehr­be­darfs­plan gibt keine Stan­dards vor. Diese Beur­tei­lung liegt in der Zuständig­keit der Gemeinde.
Zur Fest­le­gung der Min­dest­an­for­de­rungen bezüglich Per­sonal und Aus­stat­tung wird auf die vom Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Baden-Württem­berg im Ein­ver­nehmen mit dem Gemein­detag, dem Städtetag und dem Innen­mi­nis­te­rium her­aus­ge­ge­benen „Hin­weise zur Leis­tungsfähig­keit einer Gemein­de­feu­er­wehr“ ver­wiesen.

Der Feu­er­wehr-Bedarfs­plan besteht aus fol­genden Teilen:
- A Gemein­de­struktur
- B Feu­er­wehr­struktur und ggf. Abtei­lungs­struk­turen
- C Indi­vi­du­elle Bewer­tung des örtli­chen Risikos
- D Fahr­zeug-Kon­zep­tion

Das vor­lie­gende Muster wurde vom Innen­mi­nis­te­rium Baden-Württem­berg in Zusam­men­ar­beit mit den Kreis­brand­meis­tern und den Feu­er­wehr­kom­man­danten der Stadt­kreise erstellt. Gemeinden klei­nerer und mitt­lerer Größe soll es als Leit­faden bei der Auf­stel­lung ihrer Feu­er­wehr­be­darfs­pla­nung dienen.