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Mini-Heißluftballone oder Himmelslaternen

Sehr geehrter Herr Dongus,

wir haben uns soeben tele­fo­nisch über den ein­ge­scannten Zei­tungs­ar­tikel unter­halten, in dem erwähnt wird, dass nach Aus­sage des Lan­des­feu­er­wehr­ver­bandes Baden-Württem­berg von Scha­densfällen durch Mini-Heißluft­bal­lone ver­schont geblieben sei.

Wie bereits mit­ge­teilt, haben wir uns als Gebäude-Feu­er­ver­si­cherer aktuell mit einem Brand­schaden zu befassen, der sich in der Nacht vom 13./14.10.2007 im Haus eines unse­rerer Ver­si­che­rungs­nehmer in der Nähe von Frei­burg ereig­nete. Brand ursächlich war nach­ge­wie­se­nermaßen eine Sky-Laterne, die von einer Hoch­zeits­ge­sell­schaft vom Innenhof eines Hotels, circa 150 m vom Anwesen unseres Ver­si­che­rungs­neh­mers gestartet wurde, und die bei leichter bis mäßiger Brise bren­nend auf dem Haus­balkon unseres VN nie­der­ging. Bei der Brand­ur­sa­chen­er­mitt­lung konnte im Brand­schutt dort das Draht­ge­stell einer Him­mels­la­terne sicher­ge­stellt werden.

Wir regres­sieren der­zeit unsere Brand­auf­wen­dungen mit einem Zeit­wert­schaden von ca. 250.000,00 EUR gegen die­je­nige Person, welche die Sky­la­ternen besorgte und auch mit star­tete vor dem LG Frei­burg. Par­allel läuft gegen diese Person vor dem Amts­ge­richt Frei­burg (25 Cs AK 2135/08) ein Straf­ver­fahren wegen fahrlässiger Brand­stif­tung.

Vom Innen­mi­nis­te­rium Baden-Württem­berg hatte ich kürzlich zu diesem Thema tele­fo­ni­schen Kon­takt mit Herrn Antor.

Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen gerne tele­fo­nisch zur Verfügung.Mit freund­li­chen GrüßenVolker Wirth

Rechts­an­walt und Jus­ti­ziar,Hand­lungs­be­vollmächtigter Recht- Rechts­ab­tei­lung RK1 -SV Spar­kas­sen­Ver­si­che­rung Hol­ding AGLöwen­tor­straße 65D-70376 Stutt­gart