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Landtag hat Fahrberechtigungsgesetz beschlossen

von Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

Der Landtag hat in seiner letzten Sit­zung diesen Jahres das soge­nannte Fahr­be­rech­ti­gungs­ge­setz beschlossen. Das heißt, nach einer noch aus­ste­henden Rechts­ver­ord­nung kann dann unter bestim­menden Vor­raus­set­zungen orga­ni­sa­ti­ons­in­tern eine Aus­bil­dung und Prüfung erfolgen, die zum Führen von Fahr­zeugen bis 4,75 t berech­tigt. Wir als Feu­er­wehren werden hiervon nicht son­der­lich pro­fi­tieren, denn viele Fahr­zeuge inner­halb dieser Gewichts­klasse haben wir nicht.

Ver­bands­vor­sit­zender Rein­hold Gall hat des­halb in seiner Rede die Lan­des­re­gie­rung auf­ge­for­dert, sobald die bun­des­recht­li­chen Rege­lungen für den Erwerb eines ver­ein­fachten Führer­scheins bis 7,5 t vor­liegen, diese in Lan­des­recht umzu­setzen. Leider ist das Anliegen, wel­ches die Kom­man­danten auf unserem Fort­bil­dungs­se­minar in Bad Rap­penau beschlossen haben, nämlich die Aus­bil­dung und Prüfung auch von externen Per­sonen zu ermögli­chen und nicht zwin­gend von Angehörigen der Feu­er­wehr, nicht auf Zustim­mung gestoßen.

Rein­hold Gall: Dies bedeutet, dass wir selbst dafür Ver­ant­wort­lich sein werden, dass die Aus­bil­dung und Prüfung hun­dert Pro­zent kor­rekt durchgeführt wird. Es bleibt abzu­warten ob in allen Feu­er­wehren auch Kame­ra­dinnen und Kame­raden gefunden werden, die bereit sind diese Ver­ant­wor­tung zu tragen.

Wir werden unsere Wehren infor­mieren sobald die Rechts­ver­ord­nung des Landes vor­liegt.