Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Landtag hat Fahrberechtigungsgesetz beschlossen

von Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

Der Landtag hat in seiner letzten Sitzung diesen Jahres das sogenannte Fahrberechtigungsgesetz beschlossen. Das heißt, nach einer noch ausstehenden Rechtsverordnung kann dann unter bestimmenden Vorraussetzungen organisationsintern eine Ausbildung und Prüfung erfolgen, die zum Führen von Fahrzeugen bis 4,75 t berechtigt. Wir als Feuerwehren werden hiervon nicht sonderlich profitieren, denn viele Fahrzeuge innerhalb dieser Gewichtsklasse haben wir nicht.

Verbandsvorsitzender Reinhold Gall hat deshalb in seiner Rede die Landesregierung aufgefordert, sobald die bundesrechtlichen Regelungen für den Erwerb eines vereinfachten Führerscheins bis 7,5 t vorliegen, diese in Landesrecht umzusetzen. Leider ist das Anliegen, welches die Kommandanten auf unserem Fortbildungsseminar in Bad Rappenau beschlossen haben, nämlich die Ausbildung und Prüfung auch von externen Personen zu ermöglichen und nicht zwingend von Angehörigen der Feuerwehr, nicht auf Zustimmung gestoßen.

Reinhold Gall: Dies bedeutet, dass wir selbst dafür Verantwortlich sein werden, dass die Ausbildung und Prüfung hundert Prozent korrekt durchgeführt wird. Es bleibt abzuwarten ob in allen Feuerwehren auch Kameradinnen und Kameraden gefunden werden, die bereit sind diese Verantwortung zu tragen.

Wir werden unsere Wehren informieren sobald die Rechtsverordnung des Landes vorliegt.