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Landratsamt beanstandet Dettenhausener Feuerwehr-Ehrenamtskonzept

von Deutscher Feuerwehrverband

Anbei finden Sie einen Zei­tungs­be­richt aus dem Schwäbischen Tag­blatt, in dem berichtet wird, dass das Land­ratsamt das Det­ten­hau­sen­er­Feu­er­wehr-Ehren­amts­kon­zept bean­stande. Zitat: „"Grund­steuer und­Kin­der­gar­tengebühren haben nichts mit dem Feu­er­wehr­dienst zu tun und können des­halb auch nicht zum Förder­kri­te­rium gemacht werden", teilte Landrat Joa­chim Walter mit. Andere Vergünsti­gungen sind laut der Erklärung zulässig.So soll den Feu­er­wehr­leute etwa ein Teil der Kosten für Besuche imFit­ness-Studio abge­nommen werden.“

Zudem habe ich Ihnen noch das ursprüngliche Kon­zept von der Web­site der Gemeinde Det­ten­hausen beigefügt.

Mit freund­li­chen Grüßen

Im Auf­trag

Silvia Darmstädter

Refe­rentin für Presse- und Öffent­lich­keits­ar­beit

Deut­scher Feu­er­wehr­ver­band e.V.

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10117 Berlin

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