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Innenminister Reinhold Gall: "Hilfsfrist 2012 in noch mehr Rettungsdienstbereichen eingehalten" - Steigende Einsatzzahlen zehren Verbesserungen auf

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon Medienteam KFV Heilbronn

„Bei der Not­fall­ver­sor­gung ist Baden-Württem­berg mit über 270 Ret­tungs­wa­chen, über 400 Ret­tungs­fahr­zeugen, über 140 Not­arzt-Ein­satz­fahr­zeugen und acht im Land sta­tio­nierten Hub­schrau­bern sehr leis­tungsfähig. Die demo­gra­fi­sche Ent­wick­lung, stei­gende Ein­satz­zahlen und eine sich verändernde Kran­ken­haus­land­schaft bedeuten für den Ret­tungs­dienst jedoch eine enorme Her­aus­for­de­rung. Die Lan­des­re­gie­rung setzt daher ihre Anstren­gungen mit ver­schie­denen Instru­menten fort.“ Das sagte Innen­mi­nister Rein­hold Gall am Dienstag, 9. Juli 2013, in Stutt­gart bei der Veröffent­li­chung der Hilfs­fristen für Notärzte und Ret­tungs­wagen 2012 in den 37 Ret­tungs­dienst­be­rei­chen.

Ent­schei­dend sei die gesamte Ret­tungs­kette: von der Dis­po­si­tion des rich­tigen Ret­tungs­mit­tels in den Leit­stellen bis hin zu einer schnellen Auf­nahme des Pati­enten im rich­tigen Ziel­kran­ken­haus. Die Ein­hal­tung der pla­ne­ri­schen Hilfs­frist nach dem Landes-Ret­tungs­dienst­ge­setz von möglichst nicht mehr als zehn, höchs­tens 15 Minuten in 95 Pro­zent aller Einsätze inner­halb eines Ret­tungs­dienst­be­reichs sei ein Indi­kator für die Ver­sor­gung der Pati­enten, unter­strich Minister Gall. Wei­tere Messgrößen für die Qualität würden der­zeit ent­wi­ckelt.

2012 wurde die notärzt­liche Hilfs­frist in acht (Vor­jahr: sieben) Ret­tungs­dienst­be­rei­chen ein­ge­halten und die Hilfs­frist für Ret­tungs­wagen in 25 (24) Berei­chen. Fest­zu­stellen sei, dass höhere Vor­hal­tungen zum Teil durch stark stei­gende Ein­satz­zahlen auf­ge­zehrt wurden. Bei­spiels­weise gebe es einen Anstieg von Not­arzt­einsätzen um mehr als 20 Pro­zent im Land­kreis Sig­ma­ringen und im Ret­tungs­dienst­be­reich Ulm/Alb-Donau. Lan­des­weit kamen die Notärzte in über 255.000 Notfällen (plus 3,6 Pro­zent) zum Ein­satz.

Um die Zahl von Fehl­einsätzen deut­lich zu ver­rin­gern, hatte das Land gemeinsam mit Hessen eine Bun­des­rats­in­itia­tive ein­ge­bracht, die am 3. Mai eine Mehr­heit in der Länder­kammer fand. Bisher sei der Ret­tungs­dienst, der heute inten­siv­me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung am Not­fallort erbringt, im Sozi­al­ge­setz­buch V nur als Bestand­teil der „Fahrt­kosten“ bezie­hungs­weise der „Ver­sor­gung mit Kran­ken­trans­port­leis­tungen“ gere­gelt. Kosten für einen Ein­satz würden nur dann erstattet, wenn der Ret­tungs­dienst­ein­satz mit einer wei­teren Leis­tung der Kran­ken­kassen zusam­menhänge, etwa bei Ein­lie­fe­rung in eine Klinik.

„Diese Verknüpfung setzt den Fehl­an­reiz, dass im Zwei­fels­fall ein Patient ohne medi­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit ins Kran­ken­haus trans­por­tiert wird. In dieser Zeit könnten andere Notfälle schneller ver­sorgt werden“, betonte Innen­mi­nister Gall. Die Neu­re­ge­lung führe aber zu keiner Aus­wei­tung der Leis­tungs­ansprüche der Ver­si­cherten. Die Bun­des­re­gie­rung hat den vom Bun­desrat beschlos­senen Vorstoß inzwi­schen abge­lehnt. Nun sei der Bun­destag am Zug, hob der Minister hervor. „Ich werde hier nicht locker lassen und gleich zu Beginn der nächsten Wahl­pe­riode weiter auf eine Umset­zung drängen.“

Quelle: Innen­mi­nis­te­rium Baden-Württem­berg